Von: luk
Bozen – Kinder- und Jugendschutz sowie soziale Inklusion waren das Thema des vierten und letzten Teils der Informationsreihe für Gemeindereferenten.
3779 von der sozialpädagogischen Grundbetreuung begleitete Minderjährige auf eine minderjährige Wohnbevölkerung von 100.887 Kindern und Jugendlichen am Ende des Jahres 2015: Zahlen, die nachdenklich stimmen und die Bedeutung der Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz in Südtirol unterstreichen.
Hinsehen und Handeln
Nach einem Überblick über die Sozialleistungen des Landes im September, der Vorstellung der Angebote und Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Oktober und dem Thema Pflegebedürftigkeit im November war der vierte Teil der Informationsreihe “Menschen unterstützen” auf Wunsch von Soziallandesrätin Martha Stocker unter anderem den Kindern und Jugendlichen in Notsituationen gewidmet. “Die Begleitung und Beratung von Minderjährigen und ihren Familien in persönlichen, familiären und sozialen Notlagen ist auch ein gesellschaftlicher Auftrag. Bewusstes Hinsehen und Handeln sind die Grundvoraussetzungen, um den Betroffenen auch rechtzeitig unter die Arme greifen zu können”, unterstrich die Landesrätin beim Treffen.
Familiäre Schwierigkeiten und Beziehungsprobleme (44,2 Prozent), Defizite in der Betreuung (17,6 Prozent), wirtschaftliche Probleme (8,3 Prozent), schwerwiegende psychologische Störungen und Verhaltensstörungen (7,9 Prozent) und verschiedene Formen von Gewalt und Missbrauch (5,8 Prozent) zählen in Südtirol zu den Hauptbeweggründen für eine sozialpädagogische Grundbetreuung. Am 31. Dezember 2015 lebten demnach 118 Minderjährige vollzeitig und 69 teilzeitig in familiärer Anvertrauung, 131 waren in Pflegefamilien untergebracht und 91 lebten in teilstationären Einrichtungen.
Aufgrund der Komplexität des Aufgabenfeldes umfasst die Arbeit im Kinder- und Jugendschutz eine große Bandbreite: Prävention, sozialpädadogische Beratung und Begleitung von Familien, Informationen und Hilfestellungen beim Zugang zu Diensten und Einrichtungen, Netzwerkarbeit mit den verschiedenen Einrichtungen und Institutionen, Abklärungsaufträge von Seiten der Gerichtsbarkeit und Maßnahmen zum Schutz der Minderjährigen gehören dabei zu den wichtigsten Bereichen.
Unterhaltsvorschuss: Würde, Sicherheit und Vorbeugung
Zum Schutz von Minderjährigen zählt auch der Unterhaltsvorschuss, mit den Zielen die Würde des Kindes zu wahren, seine korrekte Erziehung zu sichern und Problemsituationen wirtschaftlicher Natur vorzubeugen. Bei Nichtzahlung von Unterhalt, welcher mit einer gerichtlichen Maßnahme festgelegt wurde, wird dem Elternteil oder einer anderen Person, der das Kind anvertraut wurde, von Seiten des Sozialsprengels der Vorschuss ausbezahlt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen bestehen. Im Jahr 2015 haben in Südtirol 637 Familien diese Leistung empfangen, 995 Minderjährige waren davon betroffen und die ausbezahlte Gesamtsumme betrug 2.346.465 Euro.
Obdachlosigkeit im Fokus der sozialen Inklusion
“Nicht immer gelingt es der Gesellschaft, Menschen in ihrer Einzigartigkeit zu akzeptieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben”, unterstrich Petra Frei, die Direktorin des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und sozialer Inklusion. Auch wenn dies der Forderung nach sozialer Inklusion gleichkommen würde, sind Phänomene wie Obdachlosigkeit auch in Südtirol der Beweis dafür, dass dies nicht immer der Fall ist, so Frei. Im Jahr 2015 wurden in den ganzjährig geöffneten Unterkünften und in den Kältenotfallzentren 1247 Personen aufgenommen. Ihnen werden aber vonseiten der öffentlichen Hand eine Vielzahl von Hilfeleistungen geboten: Alternativen zum Straßenleben, die Bewältigung äußerster Notsituationen und die Wiedereingliederung sind Bedürfnisse, die von den öffentlichen Diensten im Bereich der Obdachlosigkeit abgedeckt werden.
Für Frauen, die in Südtirol Gewalt ausgesetzt sind, bietet der Frauenhausdienst eine Zufluchtsstätte. 560 Frauen haben sich vergangenes Jahr an die Beratungsstellen im Land gewendet, 107 Frauen mit 130 Kindern wurden in den entsprechenden, geschützten Wohneinrichtungen untergebracht. “Die Frage, wie wir mit den Menschen am Rande unserer Gesellschaft umgehen, ist auch eine Frage der Würde. Und nichts ist kostbarer als das”, betonte Landesrätin Stocker am Ende der Informationsreihe.