Hersteller muss Konformitätserklärung bereitstellen

Kindersitze mit Alarmsystem: „Rechtsstaat wird zur Farce“

Donnerstag, 07. November 2019 | 14:43 Uhr

Bozen – „Mit dem unwürdigen einmal hü und einmal hott bei der Einführung der neuen Kindersitze mit Alarmierungssystem wird der Rechtsstaat leider zur Farce. Die Verantwortlichen für diese widersprüchlichen Bestimmungen sollten zur Rechenschaft gezogen werden. Wir fordern als Verbraucherschützer, dass die Bürger ausreichend und korrekt über die neuen Normen zu den Kindersitzen informiert werden. Erst dann sollten Strafen verhängt werden können. Auch der vorgesehene Beitrag des Staates von 30 Euro sollte operativ sein, bevor die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Kauf verpflichtet werden“, unterstreicht der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Walther Andreaus.

Der Wettlauf um den Kauf eines Kindersitzes mit Alarmierungssystem für Kinder unter vier Jahren hat begonnen, da diese Vorrichtungen ab dem 7. November 2019 verbindlich sind. Das Dekret Nr. 122 vom 2. Oktober 2019 sieht eine Verpflichtung bereits ab dem 7. November vor und nicht erst ab März 2020. Die Frist von 120 Tagen bevor der Beschluss in Kraft tritt, um den Konsumenten und Herstellern die Möglichkeit zu geben sich auf die neue Vorschrift einzustellen, wurde ausgesetzt.

Ordnungsgemäße Produkte sind am Markt bereits erhältlich. Die VZS weist jedoch darauf hin, dass die Konformitätserklärung vom Hersteller (durch Selbsterklärung) mitgeführt werden muss, um gesetzeskonform zu sein. Die technischen und funktionellen Anforderungen, welche an die Geräte gestellt werden, sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt.

Die Vorrichtungen können entweder in den Kindersitz integriert sein oder separat gekauft werden. „Man sollte vor dem Kauf auf jeden Fall das Vorhandensein der Konformitätserklärung überprüfen – insbesondere bei Käufen im Internet außerhalb der Europäischen Union“, rät die VZS.

Von: mk

Bezirk: Bozen

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