Von: mk
Bozen – Die Landesverwaltung wird künftig eigene Rechnungsprüfer haben. Die Landesregierung hat heute ein Verzeichnis für geeignete Kandidaten genehmigt.
Aus dem Verzeichnis der Rechnungsprüfer werden die fünf Mitglieder des Rechnungsprüferkollegiums des Landes ernannt. Das Haushaltsgesetz vom vergangen Juli sieht erstmals die Einsetzung dieses Kollegiums vor. Heute hat die Landesregierung die genauen Modalitäten hierfür festgelegt. Das Kollegium der Rechnungsprüfer wird die buchhalterische, finanzielle und wirtschaftliche Ordnungsmäßigkeit der Landesverwaltung in Absprache mit der zuständigen Kontrollsektion des Rechnungshofes überprüfen. Das Aufsichtsgremium wird für drei Jahre eingesetzt und besteht aus drei effektiven und zwei Ersatzmitgliedern, die von der Landesregierung innerhalb 31. Dezember 2016 ernannt werden. Die Rechnungsprüfer werden aus einem eigenen Verzeichnis ausgewählt. Die Landesregierung hat heute auch die öffentliche Bekanntmachung dieses Verzeichnisses beschlossen, um geeignete Kandidatinnen und Kandidaten ausfindig zu machen.
Voraussetzungen für die Eintragung in das Verzeichnis der Rechnungsprüfer sind unter anderem die Eintragung in das Verzeichnis der Abschlussprüfer seit mindestens 10 Jahren oder eine mindestens fünfjährige Erfahrung in der Ausübung von Ämtern als Rechnungsprüfer oder als Verantwortlicher für Wirtschafts- und Finanzdienste bei Gebietskörperschaften mit einer Bevölkerungszahl von mehr als 10.000 Einwohnern.
Bei der Zusammensetzung des Kollegiums müssen die Sprachgruppen berücksichtigt werden und es muss paritätisch mit Männern und Frauen besetzt sein. “Die Stellen werden ausgelost, bis Sprachgruppen und Geschlechterverteilung den Vorgaben entsprechen”, erläutert Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz. Die Vergütung der Revisoren darf nicht mehr als 20 Prozent des Gehalts der Landtagsabgeordneten ausmachen. Gesuche um Eintragung in das neue Verzeichnis der Rechnungsprüfer müssen innerhalb von 30 Tage ab der Veröffentlichung des heutigen Beschlusses der Landesregierung im Amtsblatt der Region eingereicht werden, und zwar beim Generalsekretariat des Landes, Silvius-Magnago-Platz 1, in Bozen.