Von: luk
Bozen – In ihrer Sitzung heute beschloss die Landesregierung die Gründung eines ergänzenden Gesundheitsfonds für die öffentlich Bediensteten, der den Namen SaniPro tragen wird und genehmigte das Statut des Vereins. “Dieser Fonds fügt sich in einer Reihe bereits bestehender Fonds ein, etwa für die Handwerker oder für die Angestellten der Banken”, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Man sei auch schon im Gespräch mit anderen Kategorien, um einen gemeinsamen und somit für alle kostengünstigeren Fonds zu schaffen. “Dieser Gesundheitsfonds ist ein Meilenstein. Wir bauen auf eine integrative Vorsorgeleistung für unsere Angestellten”, unterstreicht in diesem Zusammenhang auch Personallandesrätin Waltraud Deeg.
In den Fonds werden alle Bediensteten der Landesverwaltung, der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, der Seniorenwohnheime, des Sanitätsbetriebs, des Wohnbauinstituts, des Verkehrsamts Bozen und der Kurverwaltung Meran automatisch eingeschrieben, sofern sie unbefristet oder zumindest für ein Jahr befristet angestellt sind. Insgesamt handelt es sich um 42.166 Personen. Arbeitgeber und Gewerkschaften einigten sie sich darauf, dass Vollzeit- und Teilzeitbedienstete gleichbehandelt werden. Der jeweilige Arbeitgeber stellt 125 Euro pro Mitarbeiter und Jahr zur Verfügung. Dem Fonds beitreten können laut Statut zudem andere öffentliche Arbeitgeber sowie Stiftungen, Vereine, Sozialgenossenschaften, In-House Gesellschaften, Hilfskörperschaften, Sozialunternehmen oder andere Unternehmen ohne Gewinnabsicht, die in Südtirol tätig sind.
Die Delegiertenversammlung und der Verwaltungsrat werden nun gemäß Statut ein Leistungsverzeichnis verabschieden und im Laufe des Jahres 2018 mit der Teilrückvergütung von Auslagen im Gesundheitswesen beginnen. Die Möglichkeit zu dieser zusätzlichen Gesundheitsvorsorge wurde im vergangenen Jahr vom neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) geschaffen. Die Geldmittel für den Zeitraum 2016 bis 2018 wurden bereits bei der Unterzeichnung des BÜKV eingeplant.