Von: luk
Bozen – Als eine der ersten Regionen Europas hat das Land Südtirol Ende 2015 mit eigenem Landesgesetz die europäische Vergaberichtlinie direkt umgesetzt, ohne die italienische Gesetzgebung abzuwarten. Ziel war es, die Digitalisierung voranzutreiben, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren, die Kosten für einzukaufende Leistungen zu drosseln und die Auftragsvergabe möglichst transparent abzuwickeln.
“Dass Südtirol einen eigenen Weg gegangen ist, war sinnvoll”, erklärte heute rückblickend Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in der Landesregierung auch das Vergabewesen verantwortet. “Wir haben in den vergangenen Jahren mit der Landesvergabeagentur AOV ein Kompetenzzentrum aufgebaut, das jährlich öffentliche Verträge von mehr als einer Milliarde Euro vergibt.” Auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen sei man um weitere Verbesserung und Vereinfachung der Bestimmungen bemüht, um den Bedürfnissen von Wirtschaft und Verwaltung bestmöglich Rechnung zu tragen. Dies geschehe nun auch mit dem heute von der Landesregierung genehmigten Gesetzentwurf, der vor allem auf Verfahrensvereinfachungen und eine Entlastung der Wirtschaftsteilnehmenden und der Vergabestellen abziele, informierte Landeshauptmann Kompatscher.
Vereinfachungen und Neuerungen
Als wesentliche Neuerungen in dem heute von der Landesregierung genehmigten Gesetzestext zählt Landeshauptmann Kompatscher vor allem die in Artikel 9 festgeschriebene Erhöhung des Schwellenwerts für Direktbeauftragungen auf: “Direktbeauftragungen sollen demnach künftig nach vorheriger Konsultation von mindestens drei Unternehmen im Bauwesen bis zu einem Betrag von 150.000 Euro und für Dienstleistungen und Ankäufe bis 100.000 Euro möglich sein.” Bisher galten 40.000 Euro als Höchstbetrag für Direktbeauftragungen. Die Anhebung, so der Landeshauptmann, vereinfache die Abläufe eines Großteils der Vergabeverfahren und verkürze die Vergabezeiten.
Der Gesetzentwurf sieht zudem die Abschaffung von Verifizierung und Validierung für Projekte bis zu einer Million Euro vor. Verlängert wird die Gültigkeitsdauer der Erklärung der Unternehmen für das telematische Verzeichnis der Wirtschaftsteilnehmer von bisher sechs Monaten auf ein Jahr. Vereinfacht werden sowohl die Vorgehensweise der Bewertungskommissionen bei Qualitäts-Ausschreibungen, als auch die Abrechnung für Bauaufträge. Die strikte Einhaltung der Mindestumweltkriterien wird gelockert, wenn es nachgewiesen keine Produkte auf dem Markt gibt. Gestrichen wird die verpflichtende Angabe eines Dreiervorschlages für die Weitervergabe von Leistungen.
Eine Entlastung der Landesvergabestellen, der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften bringt eine Änderung der Stichprobenkontrollen über die Wirtschaftsteilnehmer für Verträge unter 150.000 Euro: Diese machen künftig nicht mehr die rund 500 öffentlichen Vergabestellen sondern die Vergabeagentur.
Nach der heutigen Genehmigung durch die Landesregierung wird der Gesetzestext nun dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt.