EVZ und VZS informieren

Smartphones: Neue EU-Vorschriften zu Energieetikett und Ökodesign treten in Kraft

Donnerstag, 10. Juli 2025 | 09:19 Uhr

Von: mk

Bozen – Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien und die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) erklären, was sich für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Sachen Smartphone ändert. Seit dem 20. Juni 2025 gelten offiziell die neuen EU-Vorschriften, die die Gestaltung und den Verkauf von Smartphones und Tablets sowie die begleitenden Verbraucherinformationen grundlegend erneuern.

Es handelt sich um die Delegierten Verordnungen (EU) 2023/1669 zur Energiekennzeichnung sowie 2023/1670 zu den Ökodesign-Anforderungen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Lebensdauer der Geräte zu verlängern, Reparaturen zu erleichtern und die Umweltbelastung durch Elektroschrott zu verringern.

Das EVZ Italien und die Verbraucherzentrale Südtirol begrüßen diese Neuerungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher endlich mehr Klarheit und Transparenz in wichtigen Bereichen schaffen.

Was sehen die neuen Regelungen vor?

Ab dem 20. Juni 2025 müssen alle neuen Smartphone- und Tablet-Modelle, die auf den europäischen Markt kommen, den neuen Anforderungen entsprechen und mit einem verpflichtenden Energieetikett versehen sein – ähnlich dem, das bereits für Haushaltsgeräte, Fernseher und andere Geräte verwendet wird.

Dieses Etikett enthält grundlegende Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher, darunter:

die Energieeffizienzklasse (von A bis G)
die Akkulaufzeit unter standardisierten Bedingungen (in Stunden und Minuten)
die Stoßfestigkeit bei unbeabsichtigtem Herunterfallen
die garantierte Anzahl an Ladezyklen (mindestens 800 Zyklen müssen garantiert sein, bevor die Akkukapazität unter 80 Prozent fällt)
die Schutzklasse gegen Staub und Wasser (IP)
der Reparaturindex, der die Zerlegbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit, Anleitungen und benötigte Werkzeuge bewertet
ein QR-Code, der zum technischen Datenblatt des Produkts führt.
Diese Informationen werden auf einem übersichtlichen Energieetikett dargestellt, das beim Verkauf der Produkte beigelegt werden muss. Es wird in etwa wie folgt aussehen:

EVZ

Reparierbarkeit im Mittelpunkt der neuen Regelung

Ein zentrales Ziel der Verordnung ist es, die Wartung und Reparatur der Geräte zu erleichtern. Hersteller müssen während eines Mindestzeitraums von sieben Jahren ab des Datum der Beendigung des letzten Inverkehrbringens professionellen Reparaturdiensten den Zugang zu wichtigen Ersatzteilen garantieren. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher selbst sollen gängige Ersatzteile wie Akkus, Bildschirme und Ladegeräte einfach erwerben können. Zudem müssen Reparaturanleitungen und technische Informationen bereitgestellt werden.

Die Möglichkeit, Reparaturen selbst durchzuführen, wird künftig durch einen Reparaturindex bewertet, der verschiedene Aspekte wie Zerlegbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und notwendige Werkzeuge berücksichtigt. Das soll die eigenständige Reparatur erleichtern – allerdings sind nicht alle Reparaturen für Laien oder ohne Spezialwerkzeuge durchführbar. Im Zweifelsfall sollte man sich an Fachleute wenden.

Wichtig ist außerdem: Das Recht auf Reparatur soll die Lebensdauer elektronischer Geräte verlängern, ohne die Ausübung der anderen bestehenden Verbraucherrechte einzuschränken. In den ersten zwei Jahren nach dem Kauf greift weiterhin die gesetzliche Gewährleistung: Bei Mängeln ist der Verkäufer verpflichtet, auf eigene Kosten Reparatur oder Ersatz zu leisten. Das bedeutet: In der Garantiezeit sollte man zuerst den Händler kontaktieren, bevor man eigenhändig repariert – sonst könnte man seine Rechte verlieren.

Weniger Elektroschrott, mehr Ersparnis für Verbraucher

Laut Schätzungen der EU-Kommission wird die durchschnittliche Lebensdauer von Smartphones und Tablets durch diese Regelungen von 3 auf 4,1 Jahre steigen. Damit soll Elektroschrott reduziert, die Nutzung von Rohstoffen verringert, die Umwelt geschont und Kosten für Familien gesenkt werden.

Verbraucher:innen haben somit die Möglichkeit, ihren Beitrag zu leisten. Das EVZ Italien und die VZS rufen dazu auf, sich vor dem Kauf über das neue Energieetikett zu informieren und sich bewusst für reparaturfreundlichere und nachhaltigere Geräte zu entscheiden – anstatt sie vorschnell durch neue Modelle zu ersetzen, wenn dies nicht notwendig ist.

Für Informationen zu Online-Einkäufen erreicht man das Europäische Verbraucherzentrum Italien telefonisch unter der Nummer 0471 980939 oder per E-Mail an info@euroconsumatori.org.

Bei Problemen mit Online-Käufen gibt es auch die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren über die von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) eingerichtete Stelle einzuleiten: Onlineschlichter.it. Man kann sich einfach auf dem Portal www.onlineschlichter.it anmelden, um Zugang zu dem kostenlosen außergerichtlichen Schlichtungsverfahren für Verbraucherstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen zu erhalten.

Bezirk: Bozen

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