Von: luk
Bozen – Auch Südtirol kämpft mit dem europaweiten Phänomen Ärztemangel. Deshalb hat sich die Landesregierung am 27. April dafür entschieden, das Landesstipendium für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin um monatlich 700 Euro aufzustocken. Wer das Stipendiums erhält, ist künftig allerdings verpflichtet, seinen Dienst drei statt bisher zwei Jahre in Südtirol auszuüben. Die neue dreijährige Ausbildung in Allgemeinmedizin beginnt am 6. September 2021. Für das Auswahlverfahren können sich Interessierte ab heute bewerben.
Auch Ärztinnen und Ärzte, die bereits eine Ausbildung in Allgemeinmedizin begonnen haben, können das erhöhte Landesstipendium beanspruchen, falls sie eine Zusatzverpflichtung zur dreijährigen Tätigkeit als Allgemeinmedizinerin oder Allgemeinmediziner in Südtirol unterzeichnen. Diese drei Jahre müssen innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Sonderausbildung getätigt werden.
Landesrat Thomas Widmann verweist auf die in Südtirol “sehr stark spürbare” Konkurrenz des deutschsprachigen Auslands: “Dort wird die Sonderausbildung wie ein Arbeitsverhältnis vergütet, während es in Italien nur ein Stipendium gibt.” Mit dem zusätzlichen finanziellen Anreiz wolle man mehr angehende Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner für eine Ausbildung in Südtirol gewinnen, sagt Widmann: “Durch die gleichzeitige Verpflichtung zur mindestens dreijährigen Ausübung der Tätigkeit in Südtirol wollen wir die gesundheitliche Versorgung nicht nur kurzfristig sicherstellen, sondern die Abwanderung der betreffenden Ärztinnen und Ärzte längerfristig vermeiden.”
Unterstützung auch nach Ausbildungsabschluss
Nach dem Abschluss der Ausbildung in Allgemeinmedizin sieht das Land Südtirol weitere Unterstützungsmaßnahmen für junge Ärztinnen und Ärzte vor. Diese umfassen unter anderem 500 Euro Mietbeitrag für das Ambulatorium, falls die Gemeinde dieses nicht kostenlos bereitstellt. Weiters gibt es Förderungen für Jungärztinnen und -ärzte mit weniger als 1000 eingeschriebenen Patientinnen und Patienten sowie für jene, die sich an einer Gruppen- oder vernetzten Medizin beteiligen, und eine Entschädigung für das Praxispersonal. Weitere Unterstützungsmaßnahmen sind derzeit in Ausarbeitung.
Ansuchen bis 21. Juni möglich
All jene, die sich für einen Ausbildungsplatz für Allgemeinmedizin im Triennium 2021-24 bewerben möchten, können bis zum 21. Juni 2021 um 12.00 Uhr darum ansuchen. Die Ausbildung ist praxisnahe ausgerichtet und wird in verschiedenen Krankenhausabteilungen und bei Allgemeinmedizinern abgewickelt sowie durch Theorieseminare vertieft. Zu den Voraussetzungen für die Bewerbung gehören ein abgeschlossenes Medizinstudium, ein Nachweis über die Kenntnis der zwei Landessprachen auf Niveau C1 (nachreichbar bis zum 13. Juli 2021) sowie die Eintragung in das Berufsalbum der Ärztekammer spätestens bis zum Beginn der Ausbildung. Die Aufnahmeprüfung ist für den 14. Juli 2021 angesetzt.
Detaillierte Informationen sowie das Formular für die Online-Einschreibung sind auf der Webseite der Landesverwaltung im Bereich Gesundheit und Leben verfügbar.