Von: luk
Bozen – Derzeit zwingt die Corona-Krise die meisten von uns, zuhause zu bleiben. Kinos und Theater bleiben geschlossen und auch andere kulturelle Events und Unterhaltungsveranstaltungen wurden abgesagt oder verschoben. Eines der wichtigsten Unterhaltungsmittel sind daher zur Zeit die Video-Streamingplattformen. Die Angebote vervielfachen sich ebenso wie die Nachfrage nach digitalen Inhalten. Dabei ist es nicht immer leicht, sich zwischen all den kostenlosen oder kostenpflichtigen Abonnementangeboten zurechtzufinden.
Eine Übersicht zu den Angeboten
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) bietet eine Übersicht zu den wichtigsten Plattformen und den entsprechenden Angeboten zur Nutzung von Streaming-Diensten im Infoblatt .
Kostenlose Probezeiten und Abonnements: Wie man unerwünschte Kosten vermeidet
Auf vielen Plattformen kann man Videoinhalte vollkommen kostenlos ansehen, andere bieten nur Probezeiten kostenlos an. Da gelte es, auf ungewollte Kosten zu achten, wenn man ein Angebot unterschreibt! Wenn kostenlose Probezeiten angeboten werden, endet der abgeschlossene Dienstvertrag in der Regel nicht automatisch mit Ablauf der Probezeit, sondern sieht, wenn nicht fristgemäß gekündigt wird, eine automatische Verlängerung vor, die dann kostenpflichtig ist. “Daher sollten die angebotenen Vertragsbedingungen immer aufmerksam gelesen und insbesondere die im eigenen Profil eingestellten Optionen zur Verlängerung überprüft werden”, so die VZS.
Kosten und Aufschläge für vorzeitige Kündigung
“Auch wenn es die meisten Plattformen für On-Demand-Inhalte erlauben, das einmal angenommene Angebot auch monatlich ohne Zusatzkosten zu widerrufen oder zu ändern (das bekannteste Beispiel hierfür ist Netflix), gibt es auch andere, die Kosten oder Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung vorsehen: Prüfen Sie also die Kündigungsbedingungen genau, bevor Sie eventuell vom Vertrag zurücktreten.
Das Problem: Obwohl die Umgestaltung einiger Sendeprogramme, wie zum Beispiel der Sportsender, die Annahme eines Antrags auf Neugestaltung der Kosten (oder die Kündigung) rechtfertigen würde, können einem, insbesondere wo dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist (möglicherweise, weil viele Sportveranstaltungen noch nicht offiziell abgesagt wurden, insbesondere die Serie A im Fußball) ungewollte Kosten und sich daraus ergebende Schwierigkeiten entstehen, diese anzufechten und die nicht geschuldeten Beträge zurückzufordern”, so die VZS.
Bezahlfernsehen und Sportevents: Rabatte während der Laufzeit und eventuelle Kündigung des Abonnements
Die wichtigsten Sportveranstaltungen sind wegen der derzeitigen sanitären Notlage verschoben oder abgesagt worden. Viele TV-Kunden, die Abonnements im Pay-TV (über Satellit, digital-terrestrisch oder im Streaming) abgeschlossen hatten, könnten daher daran denken, das Angebot, das sie unterschrieben hatten, zu kündigen. “Dabei muss man aber abwägen, welche Möglichkeiten bestehen und welche Problematiken auftreten können. In diesem Sinne besonders betroffene Plattformen sind Sky und DAZN, die das Verfolgen von Sportevents und den Spielen verschiedenen Fußballligen ermöglichen”, so die VZS.
Sky: Wer bereits Kunde ist und die Pakete Sky Sport und Sky Calcio abonniert hat, kann einen Rabatt beanspruchen (siehe anliegendes Infoblatt), der jedoch nicht automatisch angewandt wird, sondern über den Dienst „fai da te“ im persönlichen Bereich der Webseite oder telefonisch unter der Nummer 02/917171 (kostenpflichtiger Anruf) beantragt werden muss.
Absagen/Kündigungen durch Sky: nur in einigen begrenzten Fällen sind für den vorzeitigen Rücktritt keine Zusatzkosten vorgesehen, nämlich:
– Wenn der Vertrag über elektronische Medien oder außerhalb eines Sky-Verkaufspunktes abgeschlossen wurde (zum Beispiel über Internet oder telefonische Beratung), kann der Kunde ohne zusätzliche Kosten zurücktreten, indem er die Kündigung innerhalb von 14 Tagen ab Aktivierung der Dienste zuschickt;
– Im Falle der Kündigung zum vorgesehenen Fälligkeitstermin des Vertrags muss die Kündigung an den Sender spätestens 30 Tage vor diesem Termin erfolgen.
“Wenn der Abonnementkunde hingegen eine vorzeitige Kündigung vornehmen will, das heißt das Abonnement kündigen möchte, ohne die vorgesehene Fälligkeit des Vertrags abzuwarten, können nicht unerhebliche Kosten auf ihn zukommen, sodass es sich lohnt, vorher ganz genau nachzulesen, bevor man sich für diese Option entschiedet. Für Details verweisen wir auf das beiliegende Infoblatt. Es ist also notwendig, mit Vorsicht zu prüfen, welche Kündigungsoption eventuell ausgeübt werden sollte. Wichtig: für jeden Fall der Auflösung des Sky-Abonnements sind die KundInnen dazu verpflichtet ist, dem Unternehmen alle für die Inanspruchnahme des Dienstes erforderlichen und überlassenen Geräte (z.B. Decoder, Fernbedienung, Smart Card etc.) innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Abonnements in einem beliebigen Sky-Shop zurückzuerstatten. Im Falle der ausstehenden Rückerstattung ist die Bezahlung von Vertragsstrafen vorgesehen”, so die VZS.
DAZN: Einfacher gestaltet sich hingegen die Kündigung des DAZN-Angebots, das vorsieht, die Abonnement-Zahlung (und die Nutzung des Dienstes) jeweils nach Ablauf eines Monats zu unterbrechen, auch wenn das oben beschriebene Problem im Falle des Erwerbs von Kombi-Paketen (z.B. Sky + DAZN) trotzdem auftreten könnte.
Geringere Video-Qualität, um den Internetzugang für alle zu garantieren
Alle wichtigen Unternehmen, die Streaming-Inhalte anbieten (Netflix, Youtube, Amazon etc.), haben die Aufforderung der Europäischen Kommission umgesetzt, die Videoqualität herabzusetzen, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Diese Unternehmen haben beschlossen, die Videoqualität zumindest für die kommenden 30 Tage als Defaulteinstellung zu reduzieren, um die Auswirkungen auf das Netz zu verringern. Das bedeutet, dass man die Videos nicht in hoher Auflösung ansehen kann: ein bescheidener Verzicht, der es ermöglicht, dass in dieser heiklen Zeit alle Zugang zum Internet haben. “Die eventuell unterschriebenen Abonnementsangebote, die sich auf eine hohe Auflösung beziehen, können also diesen vorübergehenden Einschränkungen unterliegen”, erklärt die VZS.