Von: mk
Bozen – Am vergangenen Dienstag hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg die Gelder für den Tagesmütterdienst um 500.000 Euro aufgestockt.
“Neben den Kindertagesstätten und Kinderhorten stellen die Tagesmütter ein unverzichtbares Angebot in der Kleinkinderbetreuung dar”, betont Familienlandesrätin Waltraud Deeg. Am vergangenen Dienstag hat die Landesregierung aufgrund der steigenden Nachfrage eine Aufstockung der Gelder um 500.000 Euro beschlossen. Grund für diesen Mehrbedarf ist neben dem Ausbau des Tagesmütter-/väterdienstes vor allem in den peripheren Gemeinden die Senkung der Tarife für den Tagesmütterdienst im Zuge der Harmonisierung der Tarife für die Kleinkindbetreuung. Das einheitliche Tarifmodell für alle Kleinkindbetreuungsdienste wurde bereits im Januar 2014 eingeführt. Seitdem werden auch die Gehälter der Tagesmütter/-väter vom Land mitfinanziert, wodurch sich die Gebühren für die Familien pro Betreuungsstunde stark reduziert haben. Die einkommensabhängigen Mindest- und Höchsttarife für den Tagesmütter-/väterdienst und die Kindertagesstätten sind seit 2014 unverändert und bewegen sich zwischen 0,90 bzw. 3,65 Euro pro Stunde.
“Bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige, familienergänzende Betreuungsangebote sind als Grundversorgungsdienst für die Familien und für die Vereinbarkeit von Familie und Berufunerlässlich”, ist Landesrätin Deeg überzeugt. Der Tagesmütterdienst zeichne sich durch flexible Betreuungszeiten, durch die Beaufsichtigung der Kinder in einer familiären Umgebung und durch eine kontinuierliche Bezugsperson aus. Derzeit gibt es in Südtirol 225 Tagesmütter, welche in fünf Sozialgenossenschaften (Sozialgenossenschaft Tagesmütter, Mit Bäuerinnen lernen-wachsen-leben, Primi passi-Tagesmutter, Casabimbo Tagesmutter und Coccinella) organisiert sind. Im Jahr 2015 haben 212 Tagesmütter 1490 Kinder betreut. 2013 waren es noch 182 Tagesmütter mit 1106 Kindern, und im Jahr 2011 haben 176 Tagesmütter 918 Kinder betreut. “Der Trend ist eindeutig steigend”, bemerkt Landesrätin Deeg.
Für Kleinkinder im Alter von null bis drei Jahren liegt die Betreuungsquote momentan insgesamt bei rund 25 Prozent. Die 2015 von der Landesregierung genehmigten Leitlinien für die Kinderbetreuung sehen einen qualitativen und quantitativen Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von null bis 15 Jahren vor. Die Einführung eines neuen Finanzierungssystems ab Jänner 2017 für die drei Angebotsformen (Tagesmütter-/väterdienst, Kindertagesstätten sowie Kinderhorte) wurde unlängst von der Landesregierung beschlossen. Hierfür müssen die Gemeinden eigene Entwicklungspläne vorlegen. Parallel dazu arbeitet die Familienagentur des Landes an einer Durchführungsverordnung, um die pädagogischen, strukturellen und organisatorischen Merkmale einer qualitativ hochwertigen Betreuung neu zu definieren.