Hauptversammlung

Volksbank: Neue Satzung und dritte unentgeltliche Zuteilung von Aktien genehmigt

Freitag, 17. Oktober 2025 | 10:20 Uhr

Von: luk

Meran – Am Donnerstag fand im Kursaal in Meran die außerordentliche und ordentliche Hauptversammlung der Volksbank statt. Es waren über 26 Prozent des Grundkapitals vertreten. Die beschlossenen Änderungen der Satzung sehen vor, dass der Verwaltungsrat ab 2026 einen geschäftsführenden Verwaltungsrat ernennen kann.

Innerhalb Ende 2025 erhält jeder Aktionär 1 Gratisaktie je 100 gehaltene Aktien.

„Mit den heutigen Beschlüssen der Hauptversammlung modernisiert die Volksbank ihre Governance und erhöht die Vergütung ihrer Aktionäre. Diese haben bereits Anfang Oktober die zweite Dividendentranche in Höhe von 0,30 Euro je Aktie erhalten. Innerhalb Jahresende wird zudem 1 Gratisaktie je 100 gehaltene Aktien zugeteilt. Die positive Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre sowie die verbesserten Kapitalkennzahlen bilden die Grundlage für eine weitere Erhöhung der Aktionärsvergütung. Die Erweiterung des Produktangebots wird diesen positiven Trend der Bank auch in den kommenden Jahren stärken. Die Einführung der Funktion eines geschäftsführenden Verwaltungsrates hat zwei Vorteile: Einerseits sorgt sie für ein besseres Gleichgewicht zwischen Verwaltungsrat und Management, andererseits kann die Bank so schneller auf Kundenbedürfnisse reagieren“, so Präsident Lukas Ladurner.

Im Rahmen des außerordentlichen Teils hat die Hauptversammlung verschiedene Satzungsänderungen genehmigt, um die Unternehmensführung der Bank noch effizienter zu gestalten, die Entscheidungsprozesse zum Vorteil der Kunden zu optimieren, das Produktangebot zu erweitern (z.B. Leasing) und dem Verwaltungsrat mehr Handlungsmöglichkeiten einzuräumen.

Mit der neuen Satzung kann der Verwaltungsrat einen geschäftsführenden Verwaltungsrat ernennen. Diesem können spezifische Befugnisse übertragen werden, um die Führung der Bank im operativen Geschäft noch leistungsfähiger zu machen. Die Bank kann dadurch noch schneller auf Marktveränderungen reagieren und die Entscheidungsprozesse optimieren. Der geschäftsführende Verwaltungsrat wird, neben dem Präsidenten, gesetzlicher Vertreter der Bank. Mit diesem Modell orientiert sich die Bank an bereits bewährten Standards des Bankensektors.

Die Aufgaben des Verwaltungsrats an sich bleiben jedoch unverändert: Er verantwortet die strategische Ausrichtung der Bank, überwacht die Einhaltung von Risiko- und Compliance-Vorgaben und befindet über eventuelle außerordentliche Geschäftsvorgänge.

Auch das Geschäftsmodell der Volksbank als regionale Retailbank bleibt weiterhin bestehen. Sie plant die Erweiterung des Produktangebots um Immobilien- und Mobilienleasing. Die Entscheidungsbefugnisse für Immobiliengeschäfte, die bisher ausschließlich beim Verwaltungsrat lagen, kann dieser zukünftig im Sinne der Optimierung der Leasingprozesse delegieren. Die Satzung wurde weiteren gängigen Marktstandards angepasst. Dem Verwaltungsrat wurde die Befugnis übertragen, eine Anzahlung auf Dividenden zu beschließen.

Im ordentlichen Teil hat die Hauptversammlung aufgrund der soliden Geschäfts- und Vermögenslage die Zuteilung einer Gratisaktie für jeweils 100 gehaltene Aktien innerhalb Jahresende beschlossen. Das definitive Zuteilungsdatum wird noch bekannt gegeben.

Darüber hinaus wurde die Geschäftsordnung der Hauptversammlung an die neue Satzung angepasst. Zudem erfolgte eine Aktualisierung des Reglements, das die zeitliche Verfügbarkeit und die Ämterhäufung der Verwaltungsräte festlegt. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Mitglieder des Verwaltungsrats der Aufgabe in der Bank die erforderliche Zeit widmen.

Bezirk: Bozen

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