Von: luk
Bozen – Mit Urteil vom 13. Januar 2020 hat der Staatsrat in letzter Instanz definitiv die Argumente der Wettbewerbsbehörde in der Causa Kartellbildung verworfen. Damit werden die genossenschaftliche Zusammenarbeit und die lokale Verwurzelung bestätigt. Das heute veröffentlichte Urteil bezieht sich auf die Raiffeisenkasse Deutschnofen-Aldein, es ist aber davon auszugehen, dass die Entscheidung für Raiffeisen insgesamt so ausfällt, heißt es in einer Aussendung.
Was ist bisher passiert?
Bei einem Darlehensvergleich zwischen Südtiroler Volksbank, Südtiroler Sparkasse und einigen Raiffeisenkassen hat die Verbraucherzentale eine Übereinstimmung in der Preisgestaltung bei Finanzierungen für Privatkunden festgestellt: Alle befragten Banken meldeten die Anwendung eines Mindestzinssatzes im Ausmaß von drei Prozent. Die Verbraucherzentrale schloss daraus, dass dieser Mindestzinssatz abgesprochen sein könnte. Die Wettbewerbsbehörde leitete 2014 daraufhin gegen die genannten Banken Ermittlungen ein, die Anfang 2015 auf den Raiffeisenverband, die Raiffeisen Landesbank und 14 Raiffeisenkassen ausgedehnt wurden.
Zu welcher Entscheidung ist die Wettbewerbsbehörde gelangt?
Der Vorwurf der Absprache zur Anwendung eines einheitlichen Mindestzinssatzes zwischen den Lokalbanken konnte nicht bestätigt werden. Dem Raiffeisenverband, der Raiffeisen Landesbank und einigen Raiffeisenkassen wurde hingegen ein nicht wettbewerbskonformer Informationsaustausch untereinander mit dem Ziel der Koordinierung der Marktpolitik und damit Kartellbildung vorgeworfen – dies insbesondere bei der Bepreisung von Wohnbaudarlehen. In ihrer Entscheidung bestätigte die Behörde ihre Vorhaltungen und verurteilte Raiffeisen zu einer Verwaltungsgeldbuße von insgesamt über 26 Mio. Euro.
Wie ging es weiter?
Gegen die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde legte Raiffeisen im Mai 2016 Rekurs vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Latium ein. In dem im April 2017 veröffentlichten Urteil folgten die Richter den Argumenten von Raiffeisen und annullierten die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde.
Was war die Reaktion der Wettbewerbsbehörde?
Diese reichte gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Latium Rekurs beim Staatsrat ein, der sich letztinstanzlich mit dem Fall beschäftigen musste. Dazu fand am 19.12.2019 in Rom die Verhandlung statt und am 13. Januar 2020 hat das höchste Verwaltungsgericht sein Urteil veröffentlicht.
Was besagt das Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts?
Der Staatsrat hat den Rekurs der Wettbewerbsbehörde zurückgewiesen und die gelebte Zusammenarbeit in der Raiffeisenorganisation als rechtens bestätigt. Im Besonderen erkennt das Urteil die genossenschaftliche Ausrichtung und den Lokalbezug der Raiffeisenkassen in ihrer Gesamtheit an. Diese stehen wettbewerbsrechtlich nicht in Konkurrenz zueinander.