Von: mk
Trient – Am 18. November traf sich die Ständige Konferenz der Handelskammern von Bozen und Trient im Palazzo Roccabruna in Trient, um über aktuelle Themen zu beraten, die für beide Provinzen von Bedeutung sind.
Die Sitzung wurde mit einer Diskussion über den grenzüberschreitenden Verkehr und die Erreichbarkeit der beiden Gebiete eröffnet. Seit einiger Zeit führt die österreichische Regierung restriktive Vorschriften ein, welche der Wirtschaft der Nachbarländer erheblichen Schaden zufügen. Diese zielen weniger auf die Verbesserung der Luftqualität als auf die Verringerung des Transitverkehrs ab. In dieser Hinsicht ist es wichtig, die nationalen und europäischen Institutionen zu sensibilisieren, um gemeinsame Initiativen zur Unterstützung des freien Warenverkehrs zu fördern.
Zum Thema Nachfolge und Generationswechsel in Unternehmen wurde entschieden, eine gemeinsame, regionale Fortbildungsveranstaltung zu organisieren, an der ein Unternehmen aus dem Trentino und eines aus Südtirol als Vorzeigemodell teilnehmen könnten.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt bildete die Studie zur Stromerzeugung. Nach einer ausführlichen Darstellung der aktuellen Situation wurden die kritischen Faktoren analysiert, die vor allem die Grenzen der möglichen Entwicklung, das Abschmelzen der Gletscher, die Festlegung der lebensnotwendigen Mindestwassermenge und die Pläne für die Nutzung der öffentlichen Gewässer betreffen. Das „Repowering“ bestehender Anlagen, die Zusammenlegung von Kraftwerken und die Aktivierung von Pumpspeicherkraftwerken wurden als mögliche Wachstumsfaktoren für den Sektor ermittelt, die allesamt eine effizientere Gewinnung sauberer Energie unterstützen.
Die dringende Notwendigkeit des Bürokratieabbaus zum Nutzen der heimischen Unternehmen, der Bürger/innen und nicht zuletzt der öffentlichen Verwaltung selbst hat eine konkrete Debatte über Verwaltungsvereinfachung ausgelöst. Die Überprüfung der Folgewirkungen von Rechtsvorschriften mit der Analyse der direkten und indirekten Auswirkungen und der Überarbeitung der geltenden Gesetze ist unbedingt nötig. Dadurch können die bestehenden Belastungen, die einen erheblichen Zeit- und Geldaufwand bedeuten, wesentlich reduziert werden.
In puncto Unternehmenskrise wurden der Nutzen, aber auch die objektiven Startschwierigkeiten bei der Anwendung der neuen Regelung für den „Außergerichtlichen Ausgleich“ beleuchtet. Am 15. November ist diese in Kraft getreten. Unternehmen, die sich in einer Situation des anhaltenden wirtschaftlichen und finanziellen Ungleichgewichts befinden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können die Einleitung dieses außergerichtlichen Verfahrens beantragen.
„Wir sind sehr zufrieden mit den Ergebnissen und der konstruktiven Zusammenarbeit. Diese begünstigt die Analyse und den Austausch zu Themen, die eine gemeinsame Lösung brauchen. Die Ständige Konferenz ist eine unverzichtbare Einrichtung, die es ermöglicht, gemeinsame Aktivitäten und Projekte zu planen und zu fördern. Ein gemeinsames Vorgehen verleiht uns mehr Gewicht auf gesamtstaatlicher Ebene“, so Giovanni Bort und Michl Ebner, Präsidenten der Handelskammern von Trient und Bozen, abschließend.