Von: apa
Die Zahl der Meldungen insgesamt ist im Vorjahr gegenüber 2024 zurückgegangen, von 89.908 auf 75.089. Doch “Stopline”, die heimische Meldestelle gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistische Wiederbetätigung im Internet, schlägt dennoch Alarm: Denn noch nie waren so viele eingegangene Meldungen tatsächlich strafrechtlich relevant, nämlich 38.264. Mit 50,9 Prozent Anteil sind das mehr als die Hälfte.
Die bei weitem meisten Meldungen betrafen sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger nach Paragraf 207a Strafgesetzbuch (StGB). 38.223 zutreffende Meldungen fielen in diesen Bereich, lediglich 41 betrafen das Verbotsgesetz. Barbara Schloßbauer, Projektleiterin der “Stopline”, erklärte dies am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien damit, dass wohl die Bereitschaft viel höher sei, Inhalte mit mutmaßlichen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger zu melden als solche mit verbotsgesetzwidrigem Content.
Dazu komme, dass mit den Bestimmungen des Verbotsgesetzes und des Abzeichengesetzes der rechtliche Rahmen für die “Stopline” viel enger gesetzt sei als beim Paragraf 207a. Oft handle es sich beispielsweise um Verhetzung, aber schon dies falle nicht unter die Zuständigkeit der “Stopline”. Den Rückgang von 93 zutreffenden Meldungen von NS-Wiederbetätigung im Jahr 2024 auf 41 im vergangenen Jahr nannte Schloßbauer “Rückkehr zur Normalität”.
Keine österreichischen Provider betroffen
Schloßbauer und der Generalsekretär der ISPA (Internet Service Providers Austria), Stefan Ebenberger, hatten auch eine gute Nachricht: Keine einzige zutreffende Meldung wurde bei einem österreichischen Provider gehostet. Ebenberger nannte Österreich einen ausgesprochen “unattraktiven Standort” für Täter, das Motto “Löschen statt Sperren” habe sich bewährt. Befindet sich der zuständige Provider im Ausland, ist die Arbeit für die “Stopline” nicht vorbei. Die Meldestelle ist Gründungsmitglied von “INHOPE”, einem weltweiten Netzwerk ähnlicher Meldestellen, in das mit Stand 2025 57 Hotlines in 53 Staaten eingebunden waren.
Jahrelang waren die USA Spitzenreiter bei den ausländischen Providern, bei denen strafrechtlich relevante Inhalte mit sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger gefunden wurden. Dann kamen die Niederlande auf. Nun sind mit großem Abstand Provider in Vietnam, gefolgt vom Iran, an der Spitze. Angeblich, denn Schloßbauer und Ebenberger vermuteten eine “Verschleierungsstrategie” der Täter, die die entsprechenden Seiten mit der angeblichen Herkunft aus Ländern tarnen, die natürlich keine “Inhope”-Mitglieder sind, und so die Rückverfolgung komplizierter machen würden. Ob der Host in Österreich oder im Ausland sitzt, die “Stopline” informiert immer auch die Strafverfolgungsbehörden, wenn sie auf entsprechende Inhalte stößt.
KI wird immer mehr Thema
Schloßbauer machte darauf aufmerksam, dass KI-erstellte Inhalte “natürlich auch bei uns immer mehr ein Thema sind”. Die “Stopline”-Projektleiterin weiter: “An sich ist die rechtliche Lage klar.” Sehr klar und auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um KI-erstelltes Material handle, geht es nicht um strafrechtlich relevante Inhalte. Ist dies nicht erkennbar, dann geht es um strafrechtlich Relevantes.




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