Bozen – Ab 15. November gilt Winterausrüstungspflicht auf der Brennerautobahn A22 sowie auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bozen. Wer auf höher gelegenen Landesstraßen unterwegs ist, muss sein Fahrzeug auch bereits zuvor mit Winterausrüstung ausgestattet haben, wenn Schnee und/oder Eis auf der Fahrbahn vorkommen.
Das bedeutet, dass die Fahrzeuge mit homologierter Winterausrüstung – Winterreifen mit entsprechender Kennung oder Schneeketten – ausgestattet sein müssen. “Wer Schneeketten nutzt, muss darauf achten, dass diese aufs montierte Reifenmaß passen. Winterreifen haften aber aufgrund ihrer Gummimischung bei kalten Temperaturen deutlich besser auf der Fahrbahn, das heißt, der Bremsweg wird kürzer und die Spurstabilität höher”, sagt Markus Kolhaupt, Vizedirektor der Landesabteilung Mobilität und Direktor des Kraftfahrzeugamts des Landes. “Für eine gute Haftung der Pkws auf schneebedeckten Fahrbahnen sind Winterreifen, die nicht älter als vier Jahre sind und eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufweisen ratsam”, erklärt Kolhaupt aus dem Kraftfahzeugamt des Landes.
“Wer im Winter auf Südtirols Straßen unterwegs ist, kann also selbst viel zur Sicherheit beitragen, indem er Winterreifen oder Schneeketten nutzt und bei Schnee nur fährt, wenn es unbedingt nötig ist”, unterstreicht der Abteilungsdirektor des Straßendienstes Philipp Sicher.
Auf der Brennerautobahn und in Bozen besteht eine generelle Pflicht für Winterausrüstung – unabhängig von den Witterungsverhältnissen von 15. November bis zum 15. April: Hier gilt es, entweder mit Winterreifen zu verkehren oder passende Schneeketten an Bord zu haben. Wenn aufgrund bedeckter oder eisiger Fahrbahn notwendig, so müssen die Ketten aufgezogen sein. Kleinkrafträder sowie Motorräder sind von der Regelung ausgenommen. Diese dürfen bei winterlichen Verhältnissen nicht verkehren.
Zusätzliche Informationen zur Winterausrüstungspflicht gibt es im neuen Bürgernetz des Landes: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Winterausrüstungspflicht.
Von: mk
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8 Kommentare auf "Fahrzeuge winterfit machen bis 15. November"
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…wer net Autobahn und durch die Stadt fahrt, braucht ah koane Winterroafn…
😝
folsch
@krokodilstraene
…na, luschtig…
😜
Es stellt sich wieder die Frage warum kann sich Bozen und die Brennerautobahn nicht an die Landesregelung anpassen? Welchen Sinn hat es bei schönem Wetter Ketten mitzunehmen, wer kann in der Stadt bei Schneefall Ketten montieren und welchen Sinn haben Ketten generell in der Stadt, wenn der Schneefall meistens in Schneematsch endet? Welchen Sinn ergeben Winterreifen noch im April, wenn es da oft schon 20 Grad hat. Also die Landesregelung anwenden bei Schnee braucht es Winterausrüstung und Strafen wer sich nicht daran hält, die restliche Zeit kann man selbst entscheiden, ob man mit Winterreifen fährt, oder nicht.
Muass man a mol loben die Redaktion,endlich isch a mol a richtiger Bericht über die Winterausrüstungspflicht do zu lesen!👍👍
-Sommereifen immer erlaubt im Winter,wenn passende Schneeketten an Bord.
-Wintereifen natürlich zu empfehlen da kürzerer Bremsweg und besseres Kurvenverhalten im Winter.
-Wintereifen können auch im Sommer gefahren werden,wenn die Geschwindikeitszahl passt.
…falls man aber Winterreifen aufzieht mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als im Fahrzeugschein eingetragen (ist im Winter ja erlaubt) muss man auf od. in der Nähe vom.Tacho einen Hinweis anbringen, mit der höchsten zulässigen Reifengeschwindigkeit
Lange Rede kurzer Sinn, man kann auch im Winter mit Sommerreifen fahren solange die Straße Schnee u. eisfrei ist.
Bravo!
Guter Artikel! Korrekte Infirmationen!