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Freispruch vom Mordvorwurf für Winzer in Prozess in NÖ

Montag, 11. Mai 2026 | 15:58 Uhr

Von: apa

Mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch vom Mordvorwurf hat am Montag in St. Pölten ein Prozess gegen einen steirischen Winzer geendet. Dem 58-Jährigen war angelastet worden, eine 71-Jährige mit einem Medikament getötet zu haben. Der Angeklagte hatte den Vorwurf stets bestritten und angegeben, im Rahmen der gesetzlich erlaubten Sterbehilfe gehandelt zu haben. Wegen eines versuchten Versicherungsbetrugs erhielt der Mann zwei Jahre teilbedingt, acht Monate davon unbedingt.

Von den Geschworenen wurde die Hauptfrage nach Mord im Verhältnis 7:1 verneint. Ebenso verhielt es sich mit der Eventualfrage nach Mitwirkung an der Selbsttötung, hier wurde am Ende mit 5:3 votiert. Einstimmig bejaht wurde die Hauptfrage nach versuchtem schweren Betrug. Die damit einhergehende unbedingte Strafe von acht Monaten hat der 58-Jährige, der seit Juli 2025 in U-Haft gesessen war, bereits verbüßt. “Er geht heute als freier Mann nach Hause”, sagte Verteidiger Michael Dohr, der den Winzer gemeinsam mit Bernhard Lehofer rechtlich vertrat, nach dem Prozess.

Mord oder Sterbehilfe war Kernfrage

Mord oder Sterbehilfe – so lautete die Kernfrage. Der Sachverhalt samt mehrerer Nebenstränge wurde umfangreich beleuchtet, das Geschworenenverfahren umfasste letztlich sechs Prozesstage. Laut Staatsanwaltschaft soll der Winzer der vermögenden und mit ihm in einer engen Beziehung stehenden Witwe am 7. März 2025 bei ihr zu Hause im Bezirk St. Pölten eine Überdosis Natrium-Pentobarbital gegeben haben. Das beim assistierten Suizid nach dem Sterbeverfügungsgesetz eingesetzte Medikament dürfte der Beschuldigte in einer Flüssigkeit aufgelöst und der 71-Jährigen zur Einnahme auf das Nachtkästchen gestellt haben.

Der Frau soll der Angeklagte dabei laut Staatsanwältin “vorgegaukelt haben”, dass es sich um ein Magenschutzmittel handle, das sie im Rahmen einer mehrwöchigen Kur einnehmen müsse. Die 71-Jährige habe das Medikament in der Folge in Unkenntnis seiner tödlichen Wirkung eingenommen und in diesem Moment – trotz der am 20. Februar 2025 errichteten Sterbeverfügung – keinen Sterbewillen gehabt, wurde seitens der Staatsanwaltschaft schlussgefolgert. Als Gründe wurden eine besser wirkende Schmerztherapie und die Versöhnung mit der Tochter angeführt.

Der in der Sterbeverfügung als Hilfsperson eingetragene Angeklagte will der 71-Jährigen das Mittel auf deren ausdrücklichen Willen hin in ein Glas gegeben haben. Der Todesentschluss der nach einem schweren Schlaganfall bettlägerigen, auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesenen Frau habe sich im Rahmen eines Gesprächsabends am 7. März des Vorjahres endgültig manifestiert, schilderte der Angeklagte bei seiner Einvernahme beim Prozessbeginn am 9. April.

Testamente und Schenkungen waren Thema

Neben der Kernfrage behandelte das Geschworenenverfahren auch diverse weitere Themen wie Testamente, Schenkungen und finanzielle Aspekte. Einerseits soll die 71-Jährige in den Angeklagten verliebt gewesen sein, ihn bereits 2022 als Alleinerben in ein Testament eingesetzt und ihn kurz darauf mit einer umfangreichen Vermögensschenkung bedacht haben. Andererseits hatte der verschuldete Winzer – sein Weingut ist mittlerweile insolvent – laut Anklage immer wieder Kontakt zu wohlhabenden Frauen gesucht. In der finanziellen Lage begründet ortete die Staatsanwaltschaft auch das Motiv. Der 58-Jährige soll aus Habgier gehandelt haben, was die Verteidigung vehement bestritt. Der Beschuldigte habe so schnell wie möglich das bereits seit der Schenkung im Mai 2022 ihm gehörende Anwesen der Pensionistin verkaufen wollen, um seine Schulden zu tilgen, so der Vorwurf. Für die 71-Jährige lag ein verbüchertes Wohnrecht vor, das sich wohl wertmindernd auf den angedachten und schuldendeckenden Verkaufspreis von 4,5 Millionen Euro ausgewirkt hätte.

Der Steirer wurde am 15. Juli festgenommen, Untersuchungshaft wurde verhängt. Belastet wurde der Mann im Laufe des Ermittlungsverfahrens von Audio- und Videoaufnahmen eines Pflegers der 71-Jährigen, auf denen der Angeklagte und die Frau zu hören sind.

Schuldig gesprochen wurde der 58-Jährige am Montag wegen versuchten schweren Betrugs im Juni 2025 im Zusammenhang mit einem an die Versicherung gemeldeten Pkw-Schaden einer Bekannten. Hier hatte sich der Angeklagte geständig gezeigt, was auch mildernd gewertet wurde. Erschwerend wirkte sich laut dem vorsitzenden Richter eine einschlägige Vorstrafe wegen gewerbsmäßig schweren Betruges aus. Diese hatte der Winzer kassiert, weil er Wein mit Farb- und Geschmacksstoffen versehen und an mehrere Abnehmer verkauft haben soll. Zum nunmehrigen Urteil vom Montag gaben Staatsanwaltschaft und Verteidigung jeweils keine Erklärung ab.

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