Beschilderung im Fokus

Tragödie am Rittner Horn: Staatsanwaltschaft ermittelt

Samstag, 05. Januar 2019 | 15:56 Uhr

Bozen/Ritten – Nach dem tragischen Rodelunfall am Freitag im Skigebiet Rittner Horn hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen in die Wege geleitet.

Wie berichtet, ist das achtjährige Urlaubermädchen, Emily Formisano, aus Reggio Emilia bei dem Unfall ums Leben gekommen. Die Mutter, Renata Dyakowska, liegt mit schweren Verletzungen im Bozner Spital.

Die beiden waren wohl fälschlicherweise mit der Rodel nicht an der Mittelstation ausgestiegen, sondern mit der Liftanlage bis zur Bergstation gefahren. Dort entschied sich die Mutter über die steile Skipiste abzufahren, auf der eigentlich ein Verbot für Rodler herrscht.

Die Staatsanwaltschaft will nun laut Medienberichten klären, ob die Beschilderung, die auf das Verbot hindeutet, ausreichend und ablesbar war. Auch in Sachen Pistenbegrenzung will die Staatsanwaltschaft eine Prüfung durchführen.

Falls die Ermittlungen Schwachstellen bei der Beschilderung ergeben, könnte es juristische Konsequenzen geben.

Laut einem Bericht der Tageszeitung Alto Adige zufolge wurde die Skipiste, auf der sich am Freitag das Unglück ereignet hatte, von der Staatsanwaltschaft gesperrt und beschlagnahmt.

Das Schild am Eingang der “schwarzen” Skipiste weist zwar – immer laut dem Zeitungsbericht – den Schriftzug “Rodeln verboten” auf, offenbar aber nur einsprachig. Versehen ist der Schriftzug mit einem Piktogramm.

Alto Adige

Etwas weiter unten befindet sich ein größeres Verbotsschild.

Alto Adige

 

Von: luk

Bezirk: Bozen, Salten/Schlern

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