Von: luk
Florenz – Eine 67-jährige Frau ist nach einer nicht indizierten Herzoperation an einer während des Eingriffs erworbenen Infektion gestorben. Nun wurde die verantwortliche Privatklinik in Florenz zu einem Schadenersatz von rund 1,04 Millionen Euro verurteilt.
Die Frau war 2017 wegen einer leichten Aortendilatation – laut Gericht unter 50 Millimetern und damit nicht operationspflichtig – in der Klinik vorstellig geworden. Nach medizinischen Leitlinien hätte eine medikamentöse Behandlung, regelmäßige Kontrollen und eine salzarme Diät ausgereicht. Dennoch entschieden die Ärzte, einen Aortenklappen-Reimplantationseingriff durchzuführen.
Während der aus heutiger Sicht nicht notwendigen Operation erlitt die Patientin eine Infektion, die binnen weniger Tage zum Tod führte. Laut Urteil war die Infektion zuvor nicht vorhanden und wurde eindeutig während des Eingriffs übertragen.
Richter Massimiliano Sturiale spricht in seiner Entscheidung von einem klaren kausalen Zusammenhang: Die Operation sei „nicht notwendig“ gewesen und habe direkt zum Tod der Frau geführt. Die Angehörigen hatten nach dem Todesfall Klage eingereicht und bekamen nun in erster Instanz Recht.
Zum zugesprochenen Schadenersatz kommen zusätzlich Verzugszinsen seit 2017.




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