Von: mk
Bozen/Rom – Die Haushaltskommission des Senats behandelt diese Woche das Haushaltsgesetz für 2018. Im Zuge der Arbeiten ist es den Senatoren der Autonomiegruppe gelungen, einen weiteren wichtigen Abänderungsantrag zum Gesetz durchzusetzen, der die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Zusammenhang mit Wiedergewinnungsarbeiten betrifft.
Im Detail geht es um den Einbau von Fenstern und Türen und den Begriff der sogenannten signifikanten Gegenstände. Für diese Leistungen kann der ermäßigte MwSt-Satz von zehn Prozent berechnet werden (anstatt des Regelsatzes von 22 Prozent), wenn der Wert dieser signifikanten Gegenstände nicht den Betrag von 50 Prozent des Gesamtauftrages übersteigt. Hier gab es erhebliche Auslegungsschwierigkeiten hinsichtlich der Festlegung der Berechnungsbasis.
“Nun wird mit Gesetz klargestellt, dass der zugrunde zu legende Wert die reinen Herstellungskosten sind, die auch in der Rechnung anzugeben sind. Damit ist eine Rechtsunsicherheit beseitigt, die vor allem den Südtiroler Unternehmen, die im Fensterbau tätig sind, große Probleme bereitet hat. Auch wird auf diese Weise die Anwendung des niederen Mehrwertsteuersatzes begünstigt, was für den Südtiroler Endverbraucher von Vorteil ist“, erklären die Senatoren Karl Zeller und Hans Berger, die gemeinsam mit der Abgeordneten Renate Gebhard dieses Anliegen vorangetrieben haben.