Ergebnisse, die Minderheitenberichte und das Abschlussdokument

Autonomiekonvent stellt Ergebnisse im Landtag vor

Freitag, 22. September 2017 | 18:05 Uhr

Bozen – Landtagsvizepräsident Thomas Widmann begrüßte heute im Plenarsaal sowohl die Abgeordneten als auch die Mitglieder des Konvents der 33 und des Forums der 100. Die heutige Vorstellung diene dazu einen Wissensgleichstand zwischen allen Beteiligten herzustellen. Widmann erinnerte an die verschiedenen Etappen des Bürgerbeteiligungsverfahrens und dankte allen, die dafür freiwillig ihre Freizeit geopfert haben. Anschließend wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen des Forums der 100 vorgestellt.

Mathias Psenner berichtete von den Themen der “ARBEITSGRUPPE 1: Ausbau der Autonomie, Rolle der Region, Beziehungen zu Wien und Rom, doppelte Staatsbürgerschaft”. Zum Ausbau der Autonomie habe Konsens bestanden, weniger darüber, ob zu deren Schranken auch die Verfassung gehören solle. Die Rolle des Landes solle bei der Änderung des Statuts verstärkt werden, die Region eine neue Rolle erhalten, mit ad hoc Organen und als Verbindungsglied zwischen den beiden Provinzen. Die Arbeitsgruppe sprach sich auch für eine Präambel zum Statut aus, für eine ständige bilaterale Kommission zwischen Österreich und Ungarn sowie für die doppelte Staatsbürgerschaft.

Sigmund Kripp berichtete von der “ARBEITSGRUPPE 2: Selbstbestimmung, Euregio, Beziehungen zu Österreich und Italien, Südtirolaktivisten”. Diese sehe Selbstbestimmung einerseits als grundsätzliches demokratisches Recht, andererseits in Verbindung mit dem Völkerrecht. In einem demokratischen Prozess solle abgestimmt werden, ob das Verfahren eingeleitet wird, in einem zweiten über den zukünftigen Status des Landes. Die Selbstbestimmung sollte in das Statut bzw. in die Präambel aufgenommen werden.

In der “ARBEITSGRUPPE 3: Kultur, Bildung, Toponomastik” kam es zu zwei unterschiedlichen Positionen. Verena Geier erläuterte den ersten Vorschlag: Die drei Schulen und Schulverwaltungen sollten getrennt bleiben, aber Stätten der Begegnung werden, gemischte Schulen und Immersion sind nicht zielführend. Ebenso sollten die drei Kulturabteilungen beibehalten werden. Es sollten nur die historisch fundierten Ortsnamen verwendet werden, die Pflicht zur Zweisprachigkeit in der Toponomastik sollte gestrichen werden.

Franco Kettmeir sprach sich im Sinne der zweiten Position für eine zusätzliche mehrsprachige Schule und eine Früherlernung der Sprachen aus, einschließlich Englisch, eine Regelung zur Toponomastik sollte nach dem Konsensprinzip und nicht nach Machtpositionen gefunden werden. Auch in der Kulturpolitik sollte die Mehrsprachigkeit stärker gefördert werden, Fernsehsendungen, insbesondere die lokalen Nachrichten, könnten untertitelt oder gedolmetscht werden.

Die Ergebnisse der “ARBEITSGRUPPE 4: Sprachgruppenzugehörigkeit, Proporz, Interessen-Vertretung Ladinia, Zwei- bzw. Dreisprachigkeit in der öffentlichen Verwaltung” fasste Ingrid Dapunt zusammen. Der Proporz soll beibehalten werden, aber man soll der neuen mehrsprachigen Generation Rechnung tragen. Die Ungleichbehandlung zwischen Auswärtigen und noch nicht erklärten Einheimischen soll abgeschafft werden – auch Letztere sollten die Zugehörigkeit am Wettbewerbstag erklären können. Die öffentlichen Wettbewerbe sollten zwei- bzw. dreisprachig abgehalten werden. Die Vertretung der Ladiner soll in allen wichtigen Gremien gewährleistet werden. Das Land soll eine einheitliche ladinische Schriftsprache verwenden. Der Sach-Fach-Unterricht in den ladinischen Schulen soll ausgebaut werden, ebenso die Beziehungen zu den ladinischen Gemeinden in Buchenstein.

Von der “ARBEITSGRUPPE 5: Nachhaltigkeit (Umwelt), Wirtschaft, Forschung, Arbeit” berichtete Kathrin Pichler. Der Proporz sollte beibehalten, aber modernisiert werden. Für eine effektive Zweisprachigkeit sollten die Wettbewerbe in beiden Sprachen abgehalten werden. In das Statut sollten auch neue Rechte aufgenommen werden: auf Kenntnisse im Bereich Technologie auf Mehrsprachigkeit, sichere Arbeitsbedingungen u.a.m. Auch der Bereich Umwelt soll im Statut Berücksichtigung finden

“ARBEITSGRUPPE 6: Soziales, Gesundheitswesen, Sport” – die Ergebnisse fasste Christian Mair zusammen. In der Präambel sollte ein Grundwertekatalog Platz finden: existenzwürdiges Leben, Chancengleichheit, die Familie als Grundzelle der Gesellschaft. Leistbares Wohnen, Gesundheit und Bildung gehören ebenfalls dazu, ebenso die Solidarität, die sich z.B. in einem regionalen Länderausgleichfonds der EU ausdrücken könnte ebenso in Kooperations- und Subsidiaritätsorganen.

Olfa Sassi stellte die Ergebnisse der “ARBEITSGRUPPE 7: Integration der Menschen mit Migrationshintergrund, Zusammenleben, Mehrsprachigkeit” vor. In der Präambel sollte die Vielfalt der Kulturen und Religionen als Reichtum dargestellt werden. Bei der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung sollte es eine weitere Gruppe geben. An lokalen Referenden sollten auch Nicht-EU-Bürger teilnehmen dürfen. Das Land sollte religiöse Vereinigungen unterstützen, die Verwendung der Mittel aber auch überwachen. Die Integration der Migrantinnen in die Gesellschaft sollte gefördert werden, ebenso die Muttersprache der neuen Mitbürger. Neben den drei Schulen sollte es auch eine mehrsprachige Schule geben.

Von der “ARBEITSGRUPPE 8: Formen der Mitbestimmung (repräsentative und direkte Demokratie, Partizipation)” berichtete Nicol Mastella, die auch betonte, dass die Arbeitsgruppe die direkte Demokratie als Ergänzung zur repräsentativen sieht. Geeignete Formen der Bürgerbeteiligung sollten im Statut verankert werden. Das derzeitige Quorum müsse gesenkt werden, vor Volksabstimmungen soll eine neutrale Informationsbroschüre.

Die Minderheitenberichte

Roberto Bizzo wies darauf hin, dass das Statut durch Einvernehmen und Ausgleich zustande gekommen sei, ebenso hätte man beim Konvent zur Überarbeitung des Statuts vorgehen müssen, damit keine Sprachgruppe sich übervorteilt sieht, und, wie geschehen, das Interesse an einer Mitarbeit verliert. In der Präambel des Statuts sollte auf jeden Fall die Verfassung erwähnt werden, die “Mutter” des Statuts, ebenso die Durchführungsbestimmung Nr. 266/1992, die die rechtliche Voraussetzung für die Abgabe der Streitbeilegungserklärung geschaffen habe. Ein Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht sei fehl am Platz, man würde damit das Autonomiekonzept leugnen. Die Region sei in dieser Form nicht mehr zeitgemäß, aber sie solle nicht abgeschafft werden, sondern eine neue Rolle erhalten, als Kooperationsebene beider Provinzen, etwa zur Betreuung gemeinsamer Infrastrukturen und Interessen. Den Gemeinden seien mehr Zuständigkeiten zu übertragen, der Proporz solle bleiben, aber modernisiert werden, um die Qualität der Dienste zu gewährleisten. Vor einer kompletten Überarbeitung könne man den Proporz auch aussetzen – das Paket sehe den Proporz übrigens als zeitlich begrenzte Maßnahme. In der Schule solle das Recht auf muttersprachlichen Unterricht (Art. 19) bleiben, aber es sollten auch weitere Schulmodelle erlaubt werden. Die Ansässigkeitsklausel für das Wahlrecht sei heute anachronistisch. Durchführungsbestimmungen sollen das Hauptinstrument sein, um die Vorgaben des Statuts umzusetzen, die Beziehungen zwischen Staat und Land, aber auch zwischen den Sprachgruppen zu regeln. Die paritätische Besetzung dürfe daher nicht geändert werden, ebenso dürfe es keine heimlichen Änderungen des Statuts geben, z.B. in der Toponomastik.

Maurizio Vezzali sah im Abschlussdokument, den Versuch, die Autonomie in etwas Anderes zu verwandeln. Nicht nur die Erwähnung des Selbstbestimmungsrechts weise darauf hin, sondern auch die Vorschläge zu den Sachbereichen. Der Verweis auf die Verfassung fehle, während jener auf das Gruber-Degasperi-Abkommen durch die Streitbeilegungserklärung gegenstandslos sei. Dem Zusammenleben werde wenig Wert beigemessen, die Bezeichnung “Alto Adige” praktisch abgeschafft. Die Rolle der Region werde angezweifelt, jene der Gemeinden nicht wirklich aufgewertet. Bei den Vorschlägen zu den internationalen Beziehungen und zur EU benehme man sich wie ein souveräner Staat. Ein eigenes Südtiroler Verfassungsgericht bzw. politische Filter für dessen Verfahren seien bizarre Vorschläge. Für die Regeln zur Änderung des Statuts suche man nicht mehr einen Ausgleich, sondern einen Panzerschutz. Der Schule würden beschämende zehn Zeilen gewidmet, die Wünsche aus der Bevölkerung ignoriert.

Laura Polonioli und Riccardo Dello Sbarba kritisierten die Zusammensetzung der Konventsorgane, bei denen besser organisierte Gruppen dominant waren, und deren Arbeitsweise, die das vorgegebene Konsensprinzip nicht wirklich umgesetzt habe. In die Präambel des Statuts gehörten neben internationalen Normen und Abkommen auch Prinzipien wie Frieden, soziale Gerechtigkeit, Gleichstellung der Geschlechter, Umweltschutz, Schutz und Förderung  der Besonderheiten der angestammten und der neuen Minderheiten. Mit dem zweiten Statut sei die Minderheit in Südtirol in der Mehrheit und könnte sich eine gewisse Öffnung erlauben, etwa beim Abbau von Trennendem. Ein neues Konzept des Minderheitenschutzes in Europa setze auf Wahlfreiheit: Angehörige einer Minderheit müssten die Wahlfreiheit haben, ob sie den Schutz in Anspruch nehmen wollen. Neue Minderheiten seien im Rahmen der Autonomie zu berücksichtigen. Eine zusätzliche, mehrsprachige Schule sollte ermöglicht werden, die erste Sprachgruppenzugehörigkeit sollte jederzeit abgegeben werden können, die Ansässigkeitsklausel beim Wahlrecht sei überholt. Der Proporz könnte flexibler gehandhabt werden, mit einer Toleranzspanne von z.B. 10 Prozent. Die Ladinische Sprache sollte in den Sitzungen von Landtag, Regionalrat und Gemeinderat verwendet werden dürfen. Die Region solle bleiben, aber in abgeschwächter Form, mit Gesetzgebungsfunktion zu nicht a priori festgelegten Sachgebieten – eine Region, in der die Provinzen sich auf freiwilliger Basis untereinander abstimmen. Zuständigkeiten des Landes sollten nach unten weitergereicht werden, an die Gemeinden und an die Bürger, deren Beteiligung zu verstärken sei. Die Liste der neuen Zuständigkeiten sollten jene umfassen, die vom Land als strategisch, vorteilhaft und finanzierbar angesehen werden. Rechtlicher Rahmen müsse die Verfassung sein, nicht nur deren Grundsätze, die Verfassung enthalte schließlich auch grundlegende Bürgerrechte. Bei der Erstellung und Verhandlung der Durchführungsbestimmungen brauche es mehr Transparenz, etwa über eine obligatorische Stellungnahme des Landtags. Die politische Besetzung des Verwaltungsgerichts sei außerhalb der Rechtsordnung, zumindest die Hälfte der Richterstellen sollten per Wettbewerb vergeben werden.

Roberto Toniatti (der bei der heutigen Vorstellung nicht anwesend war) befasste sich in seinem Minderheitenbericht mit den christlichen Wurzeln und dem Selbstbestimmungsrecht, die laut Abschlussdokument in die Präambel des Statuts sollten, die aber laut Toniatti nicht dorthin gehörten. Die Erwähnung der christlichen Wurzeln, wenn auch abgeschwächt durch die gleichzeitigen Verweise auf Humanismus und Aufklärung, sei kaum vereinbar mit der Trennung von Kirche und Staat. Ein solches Zitat in der Präambel könnte auch von gewissen Kreisen benutzt werden, um bestimmte Maßnahmen der Politik in Frage zu stellen, etwa zur therapeutischen Freiheit, zu nicht traditionellen Familienbildern usw. Selbstbestimmung und Autonomie seien hingegen unvereinbar, ebenso die Einstufung als Volk im Sinne der UN-Charta mit jener als nationaler Minderheit. Schließlich ist der Hinweis auf die Selbstbestimmung unvereinbar mit den Erfordernissen der Verhandlungslogik: Für ein neues Statut müsse man schließlich mit dem Trentino und dem Staat verhandeln.

Vorstellung des Abschlussdokuments

Christian Tschurtschenthaler, Vorsitzender des Konvents der 33, bezeichnete die Arbeit des Konvents als Erfolg, auch die Vorarbeiten, an denen sich rund 2.000 Personen beteiligt hätten. “Es ist noch ein weiter Weg. Den ersten Schritt, den wichtigsten, haben wir gemeinsam getan.” Das Abschlussdokument wurde abwechselnd von Tschurtschenthaler und Vizepräsidentin Edith Ploner vorgetragen.

Konvent – Abschlussdokument und Minderheitenberichte

Laut Abschlussdokument sollen in einer Präambel des Statuts der Verweis auf den Pariser Vertrag Niederschlag finden, ebenso die Besonderheit der Südtiroler Autonomie mit ihrer internationalen Verankerung, der Minderheitenschutz durch Völker- und Unionsrecht, das Bekenntnis zur EU, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die gemeinsame Geschichte mit Tirol und Trentino, die christlichen Wurzeln u.a.m. Vorgeschlagen wurde auch ein Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht, mit dem aber nicht alle Mitglieder des Konvents einverstanden waren. Die Organe des Landes wurden nicht diskutiert, aber deren Kompetenzen würden durch eine Neuausrichtung der Region erweitert. Manche im Konvent waren für die Abschaffung der Region, einige für die Beibehaltung ohne, andere für die Beibehaltung mit Gesetzgebungsbefugnissen. Die Rolle der Gemeinden soll aufgewertet werden, ihnen sollen im Sinne der Subsidiarität weitere Aufgaben zugewiesen werden. Das Statut soll durch ein Kapitel erweitert werden, das die internationalen, grenzüberschreitenden und interregionalen Beziehungen sowie jene zur EU regelt. Das Land soll, auch zum Schutz der Sprachminderheiten, in gewissen Formen auch an den Entscheidungen der EU-Gremien beteiligte werden. Das Regierungskommissariats soll abgeschafft, seine Kompetenzen dem Landeshauptmann übertragen werden. Der Schutz der Landesgesetzgebung vor Anfechtung beim Verfassungsgericht soll verstärkt werden, auch durch einen zusätzlichen Verfassungsrichter für Südtirol betreffenden Verfahren. Die autonomen Sektionen der im Land wirkenden Gerichte sollten in eigenständige Gerichte umgewandelt werden. Für Änderungen am Statut braucht es ein verstärktes Einvernehmen. Die sekundären, konkurrierenden und ergänzenden Kompetenzen des Landes sind in primäre umzuwandeln. Im Konvent war eine Mehrheit der Meinung, dass die Gesetzgebungsbefugnis des Landes nur durch die grundlegenden Prinzipien der Verfassung beschränkt (sowie des EU- und Völkerrechts) sein sollte. Auch bei ausschließlichen Landeskompetenzen kann eine Koordinierung (per Durchführungsbestimmung) mit dem Staat nötig sein. Dazu wird unterschieden zwischen Kompetenzen mit fakultativer Durchführungsbestimmung (die allermeisten) und jenen mit verpflichtender Durchführungsbestimmung (Toponomastik, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Arbeitssicherheit, Kollektivverhandlungen im Privatsektor, Olympisches Landeskomitee, Verwaltung der Justiz). Zur Beibehaltung des Proporzes hat es im Konvent eine weitreichende Übereinstimmung gegeben, nicht aber zu dessen Ausweitung oder Flexibilisierung. Ebenso gab es eine breite Übereinstimmung zur Beibehaltung des Art. 19 als Garantie des muttersprachlichen Unterrichts. Die ladinische Sprachgruppe soll dort aufgewertet werden, wo eine direkte Vertretung nicht möglich ist, ein Abweichen vom Proporz zu diesem Zwecke fand aber keine allgemeine Zustimmung. Für eine Änderung der Ansässigkeitsklausel beim Wahlrecht gab es ebenso keine Mehrheit wie für die Stärkung des Zusammenlebens durch Lockerung des Minderheitenschutzes. Die Finanz- und Steuerautonomie soll gestärkt und ausgebaut werden, wobei Planungssicherheit hergestellt werden soll (etwa durch Obergrenzen für die Beteiligung am Schuldendienst des Staates und direkten Zugriff auf die erhobenen Steuern) und auch Gestaltungsmöglichkeiten eingeführt werden sollen: eigene Steuern, Änderung der staatlichen Hebesätze, Schuldverschreibungen. Durchführungsbestimmungen sollen weiterhin der Hauptweg sein, um die autonomen Kompetenzen auszubauen oder näher zu bestimmen, es sollten aber Zeiten für deren Erlass vorgesehen werden (max. zwölf Monate), wobei der vertragliche Charakter der Durchführungsbestimmungen empfiehlt, diese Funktion im Aufgabenbereich der Exekutive zu belassen.  Die Autonomiekommissionen sollen weiterhin paritätisch besetzt werden.

Marc Röggla von Eurac Research, der zusammen mit Elisabeth Alber die Arbeiten von Konvent und Forum wissenschaftlich begleitet hat, betonte, dass es für dieses Verfahren weltweit keinen Präzedenzfall gebe. Hier seien zuerst die Bürger um ihre Meinung gefragt worden. Es sei beanstandet worden, dass manche Gruppen stärker präsent waren, aber die Inhalte seien im Abschlussdokument stark geclustert worden, sodass alle Themen gleich vertreten sind. Die Medien freilich hätten eine andere Gewichtung vorgenommen. Neben rund 2.000 Bürgern bei den Open Spaces hätten sich auch rund 60 Vereine an der Diskussion beteiligt. Die 100 Mitglieder des Forums seien nach den Kriterien Sprachgruppe, Alter und Geschlecht per Losentscheid aus 1.829 Personen ausgewählt worden. Dieses Forum habe auch seine Vertreter in den Konvent der 33 entsandt. Die anderen Mitglieder des Konvents seien vom Landtag nominiert worden. Die Ergebnisse der insgesamt 27 Sitzungen seien meist im Konsens erstellt worden, andere Meinungen seien auch in den Minderheitenberichten berücksichtigt worden.

Ob dass Ergebnis des Prozesses gut war, werde erst die Zeit zeigen, meinte Elisabeth Alber. Für partizipative Prozesse seien verschiedene Modelle möglich, auf jeden Fall bräuchten sie Begleitung. Zuerst hätten die Bürgerinnen und Bürger miteinander diskutiert, dann die organisierte Zivilgesellschaft und schließlich die vom Landtag entsandten Vertreter. Der Konvent hat als beratendes Gremium des Landtags Vorschläge hinterlegt, die aber noch einen langen Weg vor sich hätten, bis nach Trient und Rom. Alber dankte allen, die im Hintergrund mitgearbeitet haben und nicht zuletzt allen Bürgerinnen und Bürgern, die mitgemacht haben.

Landtagspräsident Roberto Bizzo dankte seinerseits allen für die Mitarbeit. Nun würden Fachleute aus den Vorschlägen einen Text erarbeiten. Über diesen werde schließlich der Landtag befinden, erklärte Bizzo, auch als Antwort auf den Protest von Abg. Urzì, der den Landtag mit dieser Vorgehensweise übergangen sah.

Von: mk

Bezirk: Bozen