Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Anträge von Süd-Tiroler Freiheit, Freiheitlichen, BürgerUnion und Alto Adige nel cuore behandelt.
Beschlussantrag Nr. 822/17: Digitales Klassenbuch (eingebracht von den Abg. Knoll, Atz Tammerle und Zimmerhofer am 18.9.2017). 1. Der Landtag spricht sich für die frühestmögliche Einführung digitaler Klassenbücher in den Süd-Tiroler Schulen aus. 2. Die Landesregierung wird beauftragt, das von einem Süd-Tiroler Jungunternehmer entwickelte digitale Klassenbuch ― welches bereits in vielen Schulen zur Anwendung kommt ― zu prüfen und bei positiver Beurteilung in allen Schulen einzuführen.
“Das Land ist seit Jahren bemüht, ein digitales Klassenbuch in den Süd-Tiroler Schulen einzuführen”, bemerkte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). “Bisher konnte dies aber noch nicht umgesetzt worden. Ein Süd-Tiroler Jungunternehmer hat diese Idee aufgegriffen und selbst ein digitales Klassenbuch entwickelt, welches Lehrern, Schülern und Eltern einen Zugriff auf Noten, Abwesenheiten, Stundenpläne, Schularbeiten, Hausaufgaben usw. ermöglicht. Die praktische und unkomplizierte Handhabung hat dazu geführt, dass schon 35 Schulen in Süd-Tirol dieses digitale Klassenbuch verwenden. Die Rückmeldungen aus den Schulen sind allesamt positiv. Derzeit arbeitet der Jungunternehmer bereits daran, das digitale Klassenbuch auch in Österreich, Deutschland und Italien zur Anwendung kommen zu lassen. Dieses Beispiel zeigt, zu welchen Leistungen junge und kreative Köpfe fähig sind. Das Land Süd-Tirol sollte solche Jungunternehmer fördern und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass kluge Köpfe nach ihrem Studium zurückkehren, damit Süd-Tirol zu einem Hort innovativer Entfaltungsmöglichkeiten wird.”
Alessandro Urzì (AAnc) unterstützte das Anliegen, wies aber darauf hin, dass in dieser Sache noch ein Rechtsverfahren behänge. Man könne schwer die Landesregierung beauftragen, in einen Rechtsstreit einzugreifen und einen der Konkurrenten zu bevorzugen.
Hannes Zingerle (F) sah im Weniger an Papier an den Schulen einen großen Vorteil. Damit würden auch die Daten für die Eltern und die Schulleiter abrufbar, etwa die Noten, eine Verspätung, Absenzen und anderes. Voraussetzung dafür seien Laptops und Netzverbindungen an den Schulen.
Zahlreiche Schulen hätten das bereits mit Erfolg eingeführt, bemerkte Tamara Oberhofer (F). Besser wäre aber ein einheitliches System.
Einige Pilotprojekte würden gut laufen, bestätigte Dieter Steger (SVP), und man strebe die flächendeckende Einführung an. Aber man wolle kein Gesetz ad personam. Es müsse einen Wettbewerb geben.
Ulli Mair (F) unterstützte das Grundanliegen. Damit könnten auch die Lehrer viel Zeit und Bürokratie sparen, die Verwaltung eines Schulalltags laufe einfacher ab. Der Zugriff der Eltern auf die Daten diene den Schülern als Ansporn, wie die Erfahrungen anderswo gezeigt hätten.
Brigitte Foppa (Grüne) wies auf die Sorge einiger Eltern wegen des WLAN in den Schulen hin und fragte, ob das digitale Klassenbuch eine stärkere Nutzung dessen bedeuten würde. Ansonsten würde das digitale Klassenbuch zu einer besseren Beteiligung der Eltern am Schulleben führen.
Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung) unterstützte den ersten Teil des Antrags, den zweiten Teil aber nicht, bei aller Sympathie für den Jungunternehmer. In dieser Preisklasse brauche es eine Ausschreibung. Wichtig sei auch eine einheitliche Lösung für alle Schulen des Landes.
LR Philipp Achammer bezeichnete die Einführung des digitalen Klassenbuchs als vorrangig. Es müsse ein einheitliches System für alle Schulen sein und alle Daten umfassen. Der genannte Jungunternehmer habe sich allerdings nicht an der Ausschreibung zur Erweiterung des Systems beteiligt. Alle Schulen seien für ein einheitliches System. Die Verzögerung ergebe sich aus dem Rekurs eines Unternehmens. Nun würden die rechtlichen Möglichkeiten geprüft. Auf jeden Fall müsse man das Rechtsverfahren abwarten. Eine flächendeckende Einführung brauche eine Vernetzung, aber man wisse noch nicht, ob Festnetz oder WLAN. Achammer kündigte Zustimmung zum ersten Teil des Antrags an.
Das digitale Klassenbuch komme um Jahre zu spät, meinte Sven Knoll, und einige Schulen hätten sich inzwischen um eine Lösung umgesehen. Zweifel äußerte er an den Ausschreibungskriterien: Es könnte z.B. eine Firma aus Süditalien gewinnen, die dann in Konkurs gehe, und dann sei niemand mehr für die Wartung verantwortlich. Es brauche ein System, das langfristig angelegt sei. Man könnte das bewährte System nehmen und adaptieren bzw. erweitern.
Der erste Teil des Antrags wurde mit 24 Ja, 1 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt, der zweite Teil wurde mit 4 Ja, 15 Nein und 11 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 313/15: Zweisprachiges Polizei-Kontingent erhöhen (eingebracht vom Abg. Pöder am 5.2.2015). Der Südtiroler Landtag spricht sich dafür aus, dass das Kontingent an offenen Stellen für Polizisten mit Zweisprachigkeitsnachweis aufgestockt wird. Die Landesregierung wird verpflichtet, weiterhin bei den zuständigen Stellen in Rom auf die Aufstockung des Kontingents zu drängen. (Der Antrag war bereits vor Monaten andiskutiert worden).
Der Antrag wurde mit 27 Ja und 1 Enthaltung angenommen.
Begehrensantrag Nr. 36/15: UNICEF-Positionspapier (eingebracht von den Abg. Leitner, Blaas, Mair, Oberhofer, Stocker S., Tinkhauser am 21.01.2015). Der Südtiroler Landtag das römische Parlament und die italienische Regierung in Rom dazu auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen: – eine Aufforderung an UNICEF zu richten, den Missbrauch seiner internationalen Ressourcen und seiner Anerkennung zu beenden und das oben erwähnte Positionspapier unverzüglich zurückzuziehen. – alle finanziellen Zuwendungen an UNICEF zu stoppen, bis dieses Positionspapier zurückgezogen wird.
“Kürzlich veröffentlichte UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, ein offizielles Positionspapier mit dem Titel: „Die Beseitigung der Diskriminierung von Kindern und Eltern aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität“”, berichtete Ulli Mair (Freiheitliche). “Anstatt wirkliche Rechte und Interessen der Kinder zu fördern hat UNICEF sein internationales Mandat klar überschritten durch: – die Förderung anfechtbarer Konzepte wie „sexuelle Orientierung“, die nicht vereinbarte Sprache in den verbindlichen internationalen Verträgen sind. – offizielle Unterstützung der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare, auch als Eltern, ohne dass es dafür in den international verbindlichen Übereinkünften eine Grundlage gibt. – die Forderung, dass Nationen „soziale Normen“ ändern sollen, welche die moralisch sensiblen Bereiche des Sexualverhaltens betreffen.”
Sie verstehe nicht, warum man Kindern gleichgeschlechtlicher Paare dieselben Rechte verweigern wolle, kritisierte Brigitte Foppa (Grüne).
Auch Sven Knoll (STF) hatte Einwände. Durch die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare würden die Rechte keines Kindes verletzt. Es gehe um reale Lebenssituationen, vor denen man nicht Angst haben brauche. Wichtig sei, dass alle Kinder in geordneten Verhältnissen aufwachsen könnten. Die besondere Anerkennung der Familie von Mann und Frau stehe dadurch nicht in Frage.
UNICEF leiste unschätzbare Dienste, erklärte LH-Stv. Richard Theiner, und Lobbyarbeit gehöre zu ihrem institutionellen Auftrag. Die Landesregierung lehne diesen Antrag ab.
Es sei sicher nicht die Aufgabe von UNICEF, in diesen Bereichen Politik zu machen, erwiderte Ulli Mair.
Der Antrag wurde mit 8 Ja und 21 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 310/15: Südtiroler Hochschülervertretung (eingebracht von den Abg. Stocker S., Blaas, Leitner, Mair, Oberhofer, Tinkhauser am 2.2.2015). Der Landtag wolle beschließen, 1. Im Sinne von Demokratie, Gleichberechtigung und der Versachlichung der Hochschulpolitik ein Vertretungsgremium einzurichten, das von allen Südtiroler Studierenden gewählt wird. 2. Die entsprechenden Modalitäten festzulegen. 3. Diesem Gremium die Aufgabe der Vertretung der Studierenden und der Hochschülerberatung zu übertragen.
Die Südtiroler Hochschülerschaft sei eine wichtige Studentenvertretung, erklärte Sigmar Stocker (Freiheitliche), aber ihn erreichten immer mehr Beschwerden, dass sie zur Vorfeldorganisation der linken Reichshälfte verkommen sei. Die Neutralität der SH sollte gewahrt bleiben. Mit einem anderen Wahlsystem würde sie alle Südtiroler Studenten vertreten, sie würde gestärkt.
Die Zeiten, in denen die SH eindeutig links positioniert war, seien lange her, meinte Hans Heiss (Grüne). Heute sei sie ein parteipolitisch neutraler, wertvoller Dienstleister.
Oswald Schiefer (SVP) erinnerte an die ideologischen Auseinandersetzungen zwischen dem SH-Vorsitzenden Saurer und dem Wiener SH-Chef Durnwalder. Politisches Engagement von Studenten sei kein Problem, wichtig sei, dass die SH heute wertvolle Dienste für die Studenten biete.
Hochschulorganisationen seien auch in Österreich immer sehr politisch, meinte Sven Knoll (STF). Und innerhalb der SH gebe es unterschiedliche Orientierungen zwischen Studierenden in Österreich und Italien. Die SH nehme aber eine Sonderstellung ein, da sie speziell für die Südtiroler gegründet wurde. Auftritte bei gewissen Demos täten ihrem Image nicht gut, das sollte ihr die Landesregierung auch sagen, vor allem in Österreich sollte sie sich aus parteipolitischem Geplänkel heraushalten. Bei den Diensten und als Vertretung mache die SH ihre Arbeit sehr gut.
Brigitte Foppa (Grüne) fand es befremdlich, dass der Landtag der SH die politische Orientierung vorgeben solle. Ansonsten beklage man sich immer, dass die Jugend sich nicht für Politik interessiere.
LR Philipp Achammer wunderte sich über die Forderung, dass die Landesregierung der SH Neutralität nahelegen solle. Die SH sei anders als die ÖH keine gesetzliche Vertretung, sondern eine gemeinnützige private Organisation. Ansonsten müsste die Landesregierung auch anderen Vereinen Neutralität nahelegen. Die SH werde vom Land für die Studenten- und Maturantenberatung finanziert, und diese Arbeit erledige sie gut, das werde auch kontrolliert. Als offizielle Vertretung gebe es beim Land den Hochschulbeirat, in dem die stärksten Studentenorganisationen vertreten seien.
Einer Organisationsform wie der ÖH könnte er zustimmen, erklärte Sigmar Stocker. Derzeit habe die SH eine bestimmte politische Richtung, andere Richtungen fühlten sich nicht vertreten.
Der Antrag wurde mit 8 Ja, 17 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 315/15: Zeitaufwand für Begleichung der Steuerschuld (eingebracht vom Abg. Pöder am 9.2.2015). Der Landtag möge beschließen, die Landesregierung zu verpflichten, ein Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Bürokratie zur Begleichung der Steuerschuld für Südtiroler Betriebe zu schnüren und dies entweder nach Möglichkeit selbst umzusetzen oder deren Umsetzung mit der Agentur für Einnahmen und den zuständigen Stellen zu koordinieren. Dieses Paket sollte unter anderem folgenden Punkte beinhalten: a) Schaffung eines einzigen Steuerkontos für jeden Betrieb, in welches der betroffene Betrieb seine Steuern einzahlt, vergleichbar mit dem Konto der NISF/INPS zur Überweisung der Kosten für sog. Voucher; b) Schaffung der Möglichkeit, alle Steuern unabhängig von deren Höhe telematisch zu begleichen. Hierfür müssen die Eingabe der Summe und die Beilage der Berechnungsgrundlage, zum Beispiel des betreffenden F24 oder der Mitteilung der betroffenen Ämter genügen; c) telematische Mitteilung durch die jeweiligen Ämter der anstehenden fixen Steuerschulden wie z.B. Autosteuer, Gemeindeimmobiliensteuer an die PEC-Adressen der Südtiroler Betriebe; d) laufende Erweiterung des Paketes durch direkte Zusammenarbeit mit allen Südtiroler Wirtschaftsverbänden.
“Im Schnitt wendet jeder Südtiroler Unternehmer jährlich 269 Stunden bürokratische Arbeit zur Begleichung der Steuerschulden auf”, erklärte Andreas Pöder (BürgerUnion). “Dies stellt neben einer Steuerlast von 53,2 % eine nicht zu unterschätzende Belastung der heimischen Wirtschaft dar. Geht man von einem durchschnittlichen Stundensatz von 40 € aus, so entstehen jedem Unternehmer zusätzliche Unkosten in Höhe von 10.760 €. Diesem Umstand muss die Politik durch Vereinfachungen entgegenwirken. Die Politik muss nach Möglichkeiten suchen, den Zeitaufwand für die Erledigung der Steuerzahlungen zu reduzieren. Besonders auf die telematische Abwicklung soll verstärkt hingearbeitet werden.”
LH-Stv. Richard Theiner wies darauf hin, dass man bereits mit den Vordrucken F23 und F24 alle Steuern bezahlen könne. Die Berechnung könne automatisch auf der Homepage des Finanzamtes erfolgen. Der Antrag sei daher veraltet.
Der Antrag wurde mit 10 Ja, 12 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 323/15: Herabsetzung der Parkplatzgebühren am KH Bozen (eingebracht vom Abg. Urzì am 13.2.2015). Die Landesregierung möge verpflichtet werden, 1. aufgrund der besonderen Nutzergruppe des Parkplatzes am Krankenhaus Bozen, der mit keinem anderen Parkplatz im Stadtzentrum vergleichbar ist, die Stundengebühr anders zu gestalten; 2. darüber hinaus eine Parkplatzgebühr einzuführen, die lediglich die tatsächliche Parkzeit im Parkhaus berücksichtigt und das gegenwärtige ungerechte Gebührensystem ersetzt, bei dem für jede angefangene Stunde die volle Gebühr berechnet wird, obgleich nicht die ganze Stunde in Anspruch genommen wird.
Die Parkplatzgebühren am KH Bozen seien die höchsten Südtirols, bemerkte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore). Die Gebühren müssten dem Anlass angemessen sein, der zum Besuch des Krankenhauses zwinge.
Brigitte Foppa (Grüne) erinnerte daran, dass der Bozner Gemeinderat sich bereits für eine Berechnung nach effektiver Parkzeit entschieden habe. Das sei aber noch nicht umgesetzt worden.
Ulli Mair (F) erinnerte an ihren Antrag mit demselben Ziel. Das Land subventioniere den Parkplatz und sollte daher intervenieren, dass nur die wirkliche Parkzeit berechnet wird. Anderswo, in Trapani, zahle man 50 Cent für den ganzen Tag.
Auch Sven Knoll (STF) hielt die Forderung für berechtigt. Man könnte z.B. für ambulante Patienten einen Gutschein vorsehen.
Er habe für zweieinhalb Stunden 5 Euro bezahlt, berichtete Oswald Schiefer (SVP), das sei eine Frechheit. Auf dem oberirdischen Parkplatz gebe es keinen Parkautomaten, man müsse zum Eingang. Schiefer bat die Landesregierung um mehr Ordnung und bürgernahe Tarife auf dem Parkplatz.
Der Parkplatz sei als PPP-Modell entstanden, erklärte LR Martha Stocker, anfangs seien 1,80 Euro verlangt worden, heute 1,20. Als Grundlage habe man die günstigste Garage in Bozen genommen, das Mayr-Nusser-Parkhaus. Auf Vorgabe des Landtags seien die ersten 30 Minuten nun gratis, Kranke und Invaliden zahlten nichts. Nicht außer acht lassen sollte, dass man die Menschen zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bewegen wolle.
Die Arbeiten werden morgen wieder aufgenommen.