Von: mk
Bozen – In der heutigen Sitzung hat der III. Gesetzgebungsausschuss die von der Landesregierung vorgelegten Landesgesetzentwürfe Nr. 146/17, Nr. 147/17 und Nr. 148/17 behandelt.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 146/17 – Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz 2018 – wurde in der Schlussabstimmung mit 5 Jastimmen (Christian Tschurtschenthaler, Albert Wurzer, Maria Hochgruber Kuenzer, Dieter Steger und Oswald Schiefer), einer Gegenstimme (Roland Tinkhauser) und zwei Enthaltungen (Hans Heiss und Paul Köllensperger) genehmigt.
Die Landesgesetzentwürfe Nr. 147/17 –Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2018 – und Nr. 148/17 – Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2018, 2019 und 2020 – wurden in der Schlussabstimmung jeweils mit fünf Jastimmen (Tschurtschenthaler, Wurzer, Hochgruber Kuenzer, Steger und Schiefer) und drei Gegenstimmen (Tinkhauser, Köllensperger und Heiss) genehmigt.
Der Abgeordnete Heiss hat zu den drei Gesetzentwürfen jeweils einen Minderheitenbericht angekündigt.
Die drei Entwürfe wurden in einer für Haushaltsgesetze ungewöhnlich kurzen Zeit von 4,5 Stunden behandelt. „Die Diskussion im Ausschuss war sehr sachlich“, berichtet Vorsitzender Christian Tschurtschenthaler, „auch weil der Landeshauptmann ausführliche Erläuterungen dazu gegeben hat.“ Die Haushaltssumme bleibt ungefähr gleich wie im Vorjahr, „ebenso die Steuerbefreiungen für Familien und Unternehmen, die damit um 230 Millionen Euro höher liegen als in der vergangenen Legislaturperiode“, erklärt Tschurtschenthaler, der auch betont, dass das heute behandelte Haushaltsgesetz nicht eigens auf das Wahljahr 2018 zugeschnitten ist, sondern vorausschauend drei Jahre bis 2020 umfasst, wie auch LH Kompatscher im Ausschuss unterstrich.