Von: mk
Bozen – Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute unter dem Vorsitz von Oswald Schiefer die Landesgesetzentwürfe Nr. 129/17 und Nr. 138/17 behandelt.
Die Behandlung des Landesgesetzentwurfes Nr. 129/17 – Spesenrückvergütung für Geburten außerhalb des Krankenhauses, eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Heiss – wurde vor der Abstimmung ausgesetzt um gemäß Geschäftsordnung das Gutachten des Landesrates für Finanzen zur finanziellen Deckung einzuholen.
Zum Landesgesetzentwurf Nr. 138/17 – Bestimmungen zur Anwendung der Impfpflicht – hat Einbringer Andreas Pöder den Antrag gestellt, die Behandlung des Landesgesetzentwurfs auszusetzen, da derzeit eine ähnliche Initiative in Form eines Volksbegehrens unterwegs sei.