Staatsanwaltschaft am Rechnungshof verlangt 8.000 Euro

Geburtstagsfeier auf Schloss Tirol: Droht Durnwalder neues Ungemach?

Freitag, 28. Oktober 2016 | 12:02 Uhr
Update

Bozen – Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof hat Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder erneut im Visier. Wegen der Geburtstagsfeier zu seinem 70. Auf Schloss Tirol soll er über 8.000 Euro zahlen.

Angerechnet werden Durnwalder die Überstunden, die seine Mitarbeiter bei der Feier geleistet haben sowie entgangene Einnahmen des Schlosses, weil am Tag der Feier keine Eintritte kassiert worden seien.

Für Durnwalders Anwalt Gerhard Brandstätter sind die Vorhaltungen zu den Überstunden bereits im Sonderfonds-Verfahren behandelt worden.

Der potenzielle Einnahmeverlust des Schlosses am betreffenden Tag war in den Augen Brandstätters gar nicht gegeben. In einer geforderten Stellungnahme wird laut Medienberichten präzisiert, dass es sich um ein Gartenfest gehandelt habe. Die Räumlichkeiten im Schloss und Museum seien davon unberührt gewesen.

Überzeugen diese Argumente die Staatsanwaltschaft nicht, wird Alt-Landeshauptmann wohl eine weitere Klageschrift ins Haus flattern.

Jagd-Dekrete: “Wunderliche Berechnung”

Was die Jagd-Dekrete anbelangt, die ebenfalls von der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof beanstandet werden, ging es laut Verteidigung nicht um Trophäen, sondern um gezielte Entnahmen. Damit sollte das ökologische Gleichgewicht bewahrt werden, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Urteile des Verwaltungsgerichts zu den Sonderabschuss-Dekreten des Landes seien kein Beweis, wonach dem Staat aus den Abschüssen ein Schaden erwachsen sei. Das unterstrichen gestern am Rechnungshof die Verteidiger von Landeshauptmann a.D., Luis Durnwalder, und Ex-Amtsdirektor für Jagd und Fischerei, Heinrich Erhard. Negative Bescheide hätten sich nur auf Begründungsmängel bezogen. Staatsanwältin Alessia Di Gregorio hob hingegen hervor, dass die Dekrete bzw. Abschüsse von geschützten Wildtieren „offensichtlich illegitim“ gewesen seien, da sie das unverfügbare Vermögen des Staates bzw. Landes geschmälert hätten – um 1,136 Mio. Euro. Die Berechnung des Sachverständigen fußt auf dem Wert der Trophäen der Tiere.

Einem zweiten Berechnungsmodus zufolge („Anzahl der mit Urteil des Verwaltungsgerichtes als ausdrücklich rechtswidrig erlegte Tiere“) betrage der Schaden 243.450 Euro.

Rechtsanwalt Gerhard Brandstätter bezeichnete die Berechnung als „wunderlich“: Es sei nicht um Trophäen gegangen, sondern um eine gezielte Entnahme im Sinne der vom Landesgesetz festgelegten Voraussetzungen.

Der Ball liegt nun beim Rechnungshof.

Von: luk

Bezirk: Bozen