Von: luk
Bozen – Auf Betreiben von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin einen Passus ins Steuerdekret eingefügt, der den Abgleich des Impfstatus der Kinder direkt zwischen Sanitätsbetrieb und Bildungseinrichtungen regelt.
Damit hat der Impfbrief an die Eltern mit 15. Dezember ausgedient.
Es ist eine bürokratische Erleichterung, die aber für den Landeshauptmann nichts an der Haltung zur Impfung ändert. Fehlen Kindern Impfungen, werden Verwaltungsstrafen fällig.
Während in den Kindergärten noch rund 300 Impf-Dokumentationen für Kindergartenkinder fehlen, sind es laut Landeshauptmann Kompatscher an den Schulen einige 1.000.
Was sich nun mit der neuen Regelung ändert, erfahrt ihr in der heutigen „Dolomiten“-Ausgabe!