Förderung lokaler Unternehmen bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen verankert

M5S in Südtirol erfreut: Vorzug für kürzere Transportwege

Montag, 13. November 2017 | 16:41 Uhr

Bozen – Der Schutz der ansässigen Unternehmen, der regionalen Kreisläufe und somit auch der Umwelt und der Gesundheit der Bürger war stets eine der Prioritäten der Fünf-Sterne-Bewegung in Südtirol. Dies betont der M5S in einer Aussendung.

Die heutige einstimmige Annahme von unserem Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz (LGE 146/17) sei ein Schritt in diese Richtung. Denn ab Ende des Jahres wird im Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe (LG 16/15) ein Absatz stehen, der besagt dass bei der Erteilung von Aufträgen kurze Transportwege und Transporte mit geringeren CO2-Emissionen zu bevorzugen sind.

„Bisher war das nur für Lebensmittel erlaubt, nun hingegen betrifft die Maßnahme ob unseres Änderungsantrags alle von der öffentlichen Verwaltung angekauften Güter und Dienstleistungen. Eine kleine Änderung in der Form, aber mit großer Wirkung in der Praxis: Ab nun gilt das Prinzip, nach dem lokale Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden. In der Tat haben unsere kleinen und mittleren Betriebe im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz vielfach strengeren Vorschriften zum Thema Arbeitssicherheit und Umweltschutz einzuhalten. Außerdem wirkt sich der Import von Waren von auswärts sich ebenfalls negativ auf das Verkehrsaufkommen aus, mit dem daraus resultierenden Verkehr und seiner Schadstoff- und CO2-Emissionen. Deshalb ist der nun verbriefte Vorteil für kurze Wertschöpfungsketten und lokalen Markt für uns von doppeltem Vorteil“, erklärt der M5S.

Zu diesem wichtigen Thema hatte die Bewegung bereits einen Gesetzentwurf (Nr. 126/17) eingereicht, aber sie konnten heute die Gelegenheit nutzen, die sich mit der Behandlung des Haushaltes im Ausschuss bot, um das dort enthaltene Anliegen zur Umsetzung zu bringen.

„Denn es ist für die Opposition laut Geschäftsordnung leider fast unmöglich, einen eigenen Gesetzesentwurf im Plenum zur Behandlung zu bringen. Durch die Annahme dieses Änderungsantrags zum Haushalt und die daraus resultierende Änderung des Vergabegesetzes, wird das Prinzip der Bevorzugung der kurzen Transportwege mit Ende des Jahres zum Gesetz. Wir erkennen es an, dass Landeshauptmann Kompatscher hier kohärent zu unserem bereits Anfang des Jahres angenommenen Beschlussantrag 766/17 (“Die Förderung der lokalen Unternehmen, welche die Wirtschaft vor Ort unterstützen”) gehandelt hat. Ein dreifacher Erfolg: Eine Vorzugsschiene für die lokalen Unternehmen; unnötigen Güterverkehr vermeiden;  zusätzliche Belastungen für Umwelt und Gesundheit der Bürger vermeiden“, erklärt die Bewegung abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen