"Für Entlastung der Kindergärtnerinnen bestraft Land pflegebedürftige Familienangehörige"

Pöder: “Welcher Teufel hat die Landesregierung geritten?”

Freitag, 02. September 2016 | 11:06 Uhr

Bozen – Als scheinheilig und inakzeptabel bezeichnet der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, die Vorgangsweise des Landes gegenüber dem Kindergartenpersonal, welches die Möglichkeit der dreitägigen Freistellung im Monat für die Betreuung von schwer pflegebedürftigen Angehörigen in Anspruch nimmt.

“Weil die Landesregierung aufgrund der Kindergärtnerinnenproteste und der Überlastung der Kindergärtnerinnen die Arbeitszeit mit den Kindern am Freitag um eine Stunde verkürzt hat, will man ihnen nun auch bei den drei Tage Freistellungen Kürzungen vornehmen. Und dies, obwohl die Verkürzung der Arbeitszeit mit den Kindern faktisch nicht weniger Arbeitszeit bedeutet, weil ja eine Reihe anderer Tätigkeiten verrichtet werden müssen”, so Pöder.

“Die böse Überraschung kam nun für einige Vollzeitmitarbeiterinnen im Kindergarten, die bislang die drei Tage Freistellung für die pflegebedürftigen Familienangehörigen in Anspruch nehmen konnten. Weil sie zwar weiterhin Vollzeitbeschäftigte sind aber diese Verkürzung der Arbeitszeit direkt mit den Kindern vorgenommen wurde, will die Landesverwaltung den Kindergärtnerinnen nun Zeit von der Pflegefreistellung abziehen. Das bedeutet, dass alle zwei Monate ein Freistellungstag gestrichen wird. Dabei gibt es ähnliche Abzüge in anderen Berufskategorien keineswegs, auch wenn dort faktisch weniger Stunden Vollzeitarbeit geleistet wird”, kritisiert Pöder.

“Die Kindergartenverwaltung bestraft jetzt quasi die pflegebedürftigen Familienangehörigen einer Kindergärtnerin dafür, dass diese nach monatelangen Drängen und Betteln der Kindergärtnerinnen beim Land eine kleine Entlastung bei der Arbeitszeit erhalten. Mit einer Hand gibt das Land und mit der anderen nimmt es wieder. Das ist eine bodenlose Frechheit und zudem vom Gesetz nicht abgedeckt. Aufgrund eines Staatsgesetzes können öffentlich oder privat Angestellte, die Vollzeit arbeiten, drei Tage im Monat für die Pflege von schwer kranken oder behinderten Familienangehörigen bezahlte Freistellung erhalten. In der Praxis kann also beispielsweise eine Kindergärtnerin drei Tage Freistellung im Monat beantragen, wenn sie ihre schwer kranke Mutter oder ihren schwer kranken Vater pflegt. Bei Teilzeitangestellten werden die drei Tage im Verhältnis reduziert”, so Pöder.

Im Kindergartenbereich gebe es eine Reihe von Mitarbeiterinnen, die einen schwer kranken Familienangehörigen pflegen und somit die Freistellung in Anspruch nehmen.

Pöder will nun in einer Landtagsanfrage offiziell nachfragen, welcher “Teufel die Landesregierung bei dieser indirekten Strafaktion gegen die betroffenen Kindergärtnerinnen geritten hat.”

Von: luk

Bezirk: Bozen