Von: mk
Bozen/Trient – Der Regionalrat hat Gesetzentwurf Nr. 102: Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2017-2019 (eingebracht von der Regionalregierung) behandelt. Der Entwurf sieht Mehreinnahmen von 2,8 Mio. Euro vor.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) kündigte das Nein seiner Fraktion, da man für die Abschaffung der Region sei. Es gäbe bessere Formen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Provinzen, etwa die Europaregion Tirol. Auch angesichts der hohen Staatsverschuldung wäre eine Abschaffung des Regionalrats sinnvoll. Es gebe in Europa interessante Entwicklungen, um einen anderen Weg einzuschlagen, z.B. die Referenden im Veneto und der Lombardei oder die europäische Initiative für Autonomie und Dezentralisierung. Die Beharrlichkeit von Katalanen und Schotten sei hier richtungweisend, auch wenn Präsident Juncker nicht begeistert davon sei.
Die Mittel der Region würden gezielt und vernünftig eingesetzt zum Nutzen der Bürger, erklärte Präsident Arno Kompatscher in seiner Replik. Bei den Mehreinnahmen handle es sich um Erträge aus Mehrwert- und Hypothekarsteuer. Auf der Ausgabenseite gebe es eine zusätzliche Dotierung des Reservefonds, eine zusätzliche Ausgabe des Regionalrats sowie die Kosten für die Verwaltung der Justiz. Kompatscher stellte auch eine Reihe von Änderungsanträgen vor, die auf die neueren Entwicklungen eingehen, so etwa die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften des Personals. Es sei zu einem fairen Ergebnis gekommen, im wirtschaftlichen wie im normativen Teil.
Die sechs Artikel des Gesetzentwurfs wurden weitgehend ohne Debatte und mit einigen von Präs. Kompatscher vorgeschlagenen Änderungen genehmigt. Der Gesetzentwurf erreichte weder unter den Trentiner noch unter den Südtiroler Abgeordneten die erforderliche absolute Mehrheit und wird daher ans Schlichtungsorgan übermittelt.
Der Regionalrat hat die Debatte über zwei Initiativen zum sog. ius soli zusammengelegt: Beschlussantrag Nr. 55, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Kaswalder, Borga und Fasanelli, mit dem die Regionalregierung verpflichtet werden soll, der Regierung und dem Parlament den negativen Standpunkt der Region Trentino-Südtirol zum Inhalt des Gesetzentwurfes, Akt des Senats Nr. 2092, der derzeit im italienischen Parlament zur Behandlung ansteht, darzulegen, und Begehrensantrag Nr. 11, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Dello Sbarba, Heiss, Foppa, Manica, Ferrari, Civico, Borgonovo Re, Dorigatti, Bizzo, Tommasini und Maestri, mit dem das italienische Parlament aufgefordert wird, innerhalb dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu verabschieden, welches das ius soli temperato und das ius culturae für den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft anerkennt.
Alberto Kaswalder (gemischte Fraktion) erinnerte daran, dass in europäischen Ländern wie Frankreich, Deutschland, Belgien und Großbritannien erst nach fünf bzw. zehn Jahren die Staatsbürgerschaft erreicht werden kann, während in anderen Prüfungen nötig sind. “Eine zusätzliche Geste der Gastfreundschaft gegenüber den illegalen Einwanderern, die bereits jetzt unser Land überschwemmen, wird dazu führen, dass die Zahl der Neuankünfte in Italien noch weiter zunimmt.”
Gegenteiliger Ansicht war Riccardo Dello Sbarba (Grüne), der den Begehrensantrag Nr. 11 vorstellte. Er erinnerte daran, dass Premier Gentiloni weiterhin hinter dem Vorhaben steht. Das ius soli betreffe kaum die Flüchtlinge, sondern Kinder, die in Italien aufgewachsen und somit bereits integriert seien. Wenn man sie als Bürger zweiter Klasse behandle, führe das zu Frustration und Wut. Die Staatsbürgerschaft bringe Rechte und Pflichten, die Rechte seien vor allem für die Mädchen von Vorteil, die damit unter den Schutz der von der Verfassung garantierten Rechte fallen würden. Derzeit treibe vor allem die katholische Welt die Behandlung des Gesetzes voran.
Laut Rodolfo Borga (ACT) haben die Äußerungen Dello Sbarbas wenig mit dem Gesetzentwurf zu tun, der derzeit im Parlament aufliegt. Derzeit gebe es das Recht auf Einbürgerung ab dem 18. Lebensjahr, bis dahin habe man aber dieselben Rechte wie die Staatsbürger. 2016 seien 200.000 Personen eingebürgert worden, 956.000 in den letzten zehn Jahren – Italien halte damit den Rekord in Europa. Eine weitere Lockerung der Bestimmungen sei nicht nötig. Borga zweifelte den Rückhalt der katholischen Welt an, zumindest im Nordosten gebe es verbreitet Widerstand. Laut Gesetzentwurf könnten die Kinder die Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren erlangen, später in ihr Herkunftsland zurückkehren und dann mit Familie nach Italien zurück kommen. Gegen die Überalterung der Gesellschaft müsse man ganz andere Mittel andenken. Es müsse außerdem das Prinzip gelten, dass man Personen einbürgert, nicht Gemeinschaften und Kulturen, die mit unserer nichts zu tun hätten.
Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) erinnerte daran, dass wieder mehr Italiener auswandern, vor allem jüngere. Italien lasse seine Jugend ziehen und ziehe Migranten von außen an. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz würden die Migranten zur Säule der Bevölkerungsentwicklung. Einzubürgern seien jene, die sich hier integrieren wollten, es gehe hier hauptsächlich um die Bedürfnisse des Aufnahmelandes. Das ius soli werde und müsse zum Wahlkampfthema werden, die Parteien müssten zu dieser Frage ein klares Mandat von den Wählern suchen. Urzì erinnerte daran, dass in Frankreich jene Einwanderer zweiter Generation, die nur französisch sprechen, für die Attentate verantwortlich waren.
Mattia Civico (PD) schloss sich hingegen den Argumenten Dello Sbarbas an. Er stellte in Abrede, dass der Gesetzentwurf zum ius soli mehr Einwanderung fördere, und warnte davor, dies zum Wahlkampfthema zu machen. Es gehe um 800.000 Minderjährige, die hier geboren seien und kein anderes Vaterland hätten, sie fühlten sich als Italiener. Der angesprochene Kampf der Kulturen habe damit nichts zu tun.
Hans Heiss (Grüne) sprach sich für die Einbürgerung von Personen aus, die schon lange hier leben. Man müsse sich auch fragen, warum viele italienische Jugendliche, vor allem aus dem Süden, Italien verlassen. Das sei eine Kernfrage für ganz Europa, auch für unser Land. Aber die beiden Fragen seien nicht direkt miteinander zu verknüpfen. Integration werde auch durch einen gleichförmigen Rechtsstatus geschaffen. Das ius soli bedeute einen Akt der Gleichstellung, nicht der Ausnahme. Der Gesetzentwurf bringe eine moderate Form des ius soli, die Staatsbürgerschaft für Menschen, die schon lange hier seien und die einen Bildungszyklus hinter sich hätten.
Die Debatte wird am Nachmittag wieder aufgenommen.