Der Erstangeklagte sitzt seit Dezember 2024 in Wien in U-Haft

Syrien-Prozess: Folterangeklagte laut Staatsanwalt ohne Reue

Montag, 06. Juli 2026 | 14:24 Uhr

Von: apa

Am Wiener Landesgericht geht am Montag der Prozess gegen zwei frühere Vertreter des Regimes des Ende 2024 gestürzten, syrischen Präsidenten Bashar al-Assad zu Ende. Ihnen werden Folter und weitere schwere Straftaten an insgesamt 21 Zivilisten vorgeworfen. Der Staatsanwalt sagte: “Beide zeigen weder Reue noch Nachsicht.” Zudem zog er Parallelen zwischen dem Verhalten der Angeklagten und dem von nationalsozialistischen Verbrechern. Die Verteidigung fordert hingegen Freisprüche.

Die beiden Angeklagten Khaled Al H. und Abou R. hätten selbst keine Folterungen und Misshandlungen durchgeführt und auch nicht davon mitbekommen bzw. keine Befehlsgewalt gehabt, so im Wesentlichen die Linie der beiden Verteidiger, Timo Gerersdorfer und Roman Valach, die beide Freisprüche beantragten. Derzeit berät der Schöffensenat über ein Urteil, für 14.45 Uhr wurden Medienvertreter und Prozessparteien wieder zum Gerichtssaal gerufen.

“Kleine Rädchen im Getriebe”

Seit Anfang Juni mussten sich der ehemalige Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes sowie der frühere Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa wegen Folter und weiterer schwerer Straftaten an insgesamt 21 Zivilisten vor einem Schöffensenat verantworten. Laut dem Staatsanwalt stellten sich beide Angeklagten vor dem Gericht in Wien als machtlos dar. Ähnlich wie nationalsozialistische Verbrecher würden sie sich als “kleine Rädchen im Getriebe” inszenieren.

Aufgrund ihrer Funktionen seien die Angeklagten jedoch “Systemträger” des Polizei- und Geheimdienstregimes unter Assad gewesen – eines Systems, das systematisch folterte. Zudem könne ausgeschlossen werden, dass sie von den Misshandlungen bis hin zur Folter von Oppositionellen nichts wussten. Der Erstangeklagte sei in seinem Büro lediglich durch eine Holzwand von jenem Raum getrennt gewesen, in dem gefoltert wurde.

Eine weitere Parallele zu NS-Prozessen nach dem Zweiten Weltkrieg erkannte der Staatsanwalt im Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr. “Sie versuchen, Opfer schlecht zu machen, und ihre eigene Verantwortung auszuklammern”, betonte er. Er wies Versuche der Verteidigung zurück, die Opfer als Straftäter darzustellen oder ihnen zu unterstellen, sie würden nur aussagen, um Vorteile im Asylverfahren zu erlangen. Zur Begründung führte er an, dass die Zeugen ihren Asylstatus bereits vor ihren Aussagen erhalten hätten und daher kein entsprechendes Motiv für Falschaussagen bestünde.

Bis zu zehn Jahre Haft im Fall von Schuldsprüchen

Dem Erstangeklagten Khaled Al H. – er sitzt seit Ende 2024 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft – werden laut Staatsanwaltschaft die Verbrechen der Folter, der schweren Nötigung, der geschlechtlichen Nötigung sowie zahlreiche schwere Körperverletzungen zur Last gelegt. Der Zweitangeklagte Moussab Abou R. muss sich wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung sowie geschlechtlicher Nötigung verantworten. Beide bemühten sich vor Gericht, ihre jeweilige Funktion im syrischen Staatsapparat herunterzuspielen.

“Das Verfahren betrifft eines der dunkelsten Kapitel der syrischen Geschichte”, meinte Gerersdorfer heute. Über den Bürgerkrieg als Ganzes sei im Gerichtssaal in Wien aber nicht zu urteilen. “Die Anklage sieht in meinem Mandanten den allmächtigen Chef”, dieser sei er aber nicht gewesen. Bei der berüchtigten Untersuchungskommission seien “böse Sachen passiert”, sein Mandant habe dieser aber nicht angehört. Generell sei er nicht aus Überzeugung zum Militär gegangen, sondern weil das die einzige Möglichkeit auf Aufstieg für jemanden, der kein Alevit war, gewesen sei.

Im Laufe des Prozesses hätte kein Zeuge belegen können, dass Khaled Al H. bei den Misshandlungen anwesend gewesen sei. “Er hat wirklich gebrochen mit dem Regime. Er ist geflohen und hat seine Familie seit Jahren nicht gesehen”, betonte Gerersdorfer. Für den Fall eines Schuldspruches verwies er auf “zahlreiche Milderungsgründe”, etwa dass die inkriminierten Vorfälle 13 Jahre zurückliegen und er sich seitdem wohlverhalten habe.

“Wie verhält man sich in einer Diktatur?”

Valach fokussierte sich in seinen Schlussworten auf den Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung, da im Falle einer Verurteilung in diesem Punkt eine höhere Strafe droht. Zwar habe es sich um einen “furchtbaren Gewaltexzess”, aber kein Sexualdelikt gehandelt. Auch Gerersdorfer meinte, dieser Punkt sei in der Anklage nicht gut belegt. Auch er ging auf die Vergleiche mit der NS-Zeit ein: “Wir sind alle gesegnet durch die späte Geburt. Keiner von uns wird sich die Frage stellen, wie verhält man sich wirklich in einer Diktatur? (…) Man will natürlich von allen, dass sie sich verhalten wie ein Held. Aber kann man das von jedem verlangen?”.

Im Fall anklagekonformer Schuldsprüche drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahren Haft. Gefoltert wurde laut Staatsanwaltschaft, um “die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern”. Durch die massiven körperlichen Misshandlungen seien die Inhaftierten zur Ablegung von Geständnissen gezwungen worden, heißt es in der Anklage.

“Gerechtigkeit dafür wird es nie geben”

Den Ausführungen des Staatsanwalt schlossen sich im Wesentlichen auch die Vertreterinnen der Opfer an. “Sie (die Opfer, Anm.) werden ihr Leben lang unter den Folgen leiden. Gerechtigkeit dafür wird es nie geben, aber es gibt als Opfer die Möglichkeit auf ein wenig Gerechtigkeit, indem man zumindest die Täter zur Rechenschaft zieht”, meinte eine Vertreterin der NGO Center for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI), die 18 der Opfer vertritt. “Die Intention war größtmögliches Leid und Trauma, zu verursachen”, hielt sie fest.

Auch Nadja Lorenz, Vertreterin zweier weiterer Opfer, hielt die Verteidigung für unglaubwürdig. Der Erstangeklagte hätte “nicht dort verharren müssen”, er hätte seinen Dienst quittieren können. Auch, dass er von den Folterungen in seinem Haus nichts mitbekommen habe, sei undenkbar. “Die Schreie von den Gefolterten waren im ganzen Gebäude zu hören.” Eine wesentliche Frage dieses Prozesses sei auch jene nach der Verantwortung des Einzelnen in einem Unrechtsregime. Der Erstangeklagte habe “keinen Schritt gesetzt, dass das, was wir heute gehört haben, nicht passiert wäre. Und er war der oberste in der Befehlskette”, so Lorenz.

Kommentare

Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen