Bewegungen und Handel weiter eingeschränkt

Coronavirus: Zahl der Todesopfer steigt auf 26 – VIDEO

Samstag, 21. März 2020 | 17:04 Uhr

Bozen – Das Coronavirus bestimmt auch in Südtirol derzeit das öffentliche Leben. Auch bei uns müssen Personen mit einschneidenden Veränderungen in ihrem Alltag zurechtkommen.

Um Journalisten und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich aus seriöser und vertrauenswürdiger Quelle zu informieren und gleichzeitig Menschenansammlungen zu vermeiden, hält die Landesregierung täglich ab 16.30 Uhr eine virtuelle Pressekonferenz.

Heute geht es – wie bereits am Donnerstag – hauptsächlich um das Thema Gesundheit: Landeshauptmann Arno Kompatscher, Gesundheitslandesrat Thomas Widmann sowie die Direktorin Department für Gesundheitsvorsorge Dagmar Regele stehen dann den Medien Rede und Antwort.

Wie Landesrat Thomas Widmann bei der Pressekonferenz erklärte, ist die Anzahl der Todesopfer auf 26 angestiegen. Bis Samstag wurden 3.501 Personen getestet, in 623 Fällen fiel der Test positiv aus, während 2011 Personen unter Quarantäne stehen.

Bewegungen und Handel weiter eingeschränkt

Der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza hat am 20. März ein Dekret unterzeichnet, das die persönliche Bewegungsfreiheit und Handelstätigkeit weiter einschränkt. Mit Verordnung von Landeshauptmann Arno Kompatscher vom heutigen Samstag werden die Vorgaben aus Rom auch für Südtirol übernommen und durch weitere für Südtirol notwendige Maßnahmen ergänzt. “Mit diesen Maßnahmen wollen wir die Übertragung des Coronavirus weiter eindämmen. Setzen wir uns alle gemeinsam dafür ein. Jeder kann einen Beitrag leisten, sich und andere zu schützen sowie Leben zu retten, indem er sich an die Vorgaben hält”, unterstreicht der Landeshauptmann.

Neu ist, dass der Zugang zu Parkanlagen, Villen, Spielplätzen und zu öffentlichen Gärten verboten ist. In Südtirol dürfen auch Bänke im Freien nicht mehr genutzt werden.

Spiel- oder Freizeitaktivitäten im Freien sind verboten, außer im persönlichen Wohnumfeld. Zudem gibt es für alle, die sich im Freien bewegen, noch strengere Vorschriften: Körperliche Aktivität ist weiterhin erlaubt, und zwar wie bisher allein und nicht in Gruppen. Allerdings darf man sich nur mehr in der Nähe der eigenen Wohnung bewegen. Neu ist, dass bei körperlicher Aktivität ein noch größerer Abstand, nämlich drei Meter, zwischen Personen eingehalten werden muss.

Auch alle Rad- und Radtourenwege sind geschlossen. Radwege dürfen nur von jenen Personen benutzt werden, die bei einem lebensnotwendigen Dienst arbeiten und zur Arbeit unterwegs sind.

Geschlossen bleiben nun sämtliche Lokale zur Verabreichung von Speisen – ausgenommen sind Lokale an der Autobahn, die Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten. Die Lebensmittel müssen außerhalb der Lokale konsumiert werden. Auch die Bars in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nun geschlossen.

An Sonn- und Feiertagen sind in Südtirol die Handelstätigkeiten auch betreffend Lebensmittel geschlossen. Ansonsten dürfen die Lebensmittelgeschäfte geöffnet bleiben, sofern sie die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Kunden garantieren. Sie dürfen an Werktagen bis maximal 19.00 Uhr offenhalten. Zeitungskioske, Tabaktrafiken, Apotheken und Parapharmazien bleiben weiter geöffnet. In jedem Fall muss der Sicherheitsabstand zwischen den Personen gewährleistet werden.

Weiter eingeschränkt wird laut Kompatscher auch die Produktion. Aktiv bleibt nur mehr die Produktion, die für die systemrelevanten Lieferketten notwendig ist.

Außerdem sind in der Verordnung von Landeshauptmann Kompatscher alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nochmals aufgelistet. Am wichtigsten für die Bürger ist laut Landeshauptmann Kompatscher weiterhin, das Meiden sozialer Kontakte außerhalb des eigenen Zuhauses. In der Verordnung festgelegt ist nun auch, dass Menschen, auch wenn sie nur leichte Symptome einer Coroanvirus-Erkrankung aufweisen, das Haus nicht mehr verlassen dürfen und den Hausarzt verständigen müssen.

Stellungnahme des Unternehmerverbandes Südtirol

In der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 11 vom 21.3.2020 empfiehlt der Landeshauptmann mit Bezug auf die produktiven Tätigkeiten „die Aussetzung der Tätigkeiten sämtlicher Betriebsabteilungen; davon ausgenommen sind jene, deren Unterbrechung die Wiederaufnahme der Produktion beeinträchtigen oder die Lieferung von Produkten, die für systemerhaltende Lieferketten notwendig sind, beeinträchtigen würde“.

Diesbezüglich erklärt das Präsidium des Unternehmerverbandes Südtirols:

Als produzierende Unternehmen sind wir uns unserer sozialen Verantwortung bewusst. Diese verpflichtet uns, auch für die Zeit nach der Coronakrise nachhaltig aufgestellt zu sein. Um auch in Zukunft unsere Arbeitsplätze, die Auszahlung der Löhne für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Begleichung der Rechnungen unserer Lieferanten und die pünktliche Zahlung von Steuern und Abgaben gewährleisten zu können, ist die Fortführung der Tätigkeit unerlässlich. Die Schließung auf unbestimmte Zeit könnte für viele Unternehmen bedeuten, nicht mehr zu öffnen.

Die Sicherheit und der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Unternehmen hat oberste Priorität. Von Anfang an haben unsere Unternehmen alle Vorsorgemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die maximale Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren.

Die Dringlichkeitsmaßnahme spricht eine “Empfehlung“ aus. Die Entscheidung, die produktive Tätigkeit weiterzuführen, liegt beim einzelnen Unternehmen.

Aufgrund des Beitrags, den die produktiven Unternehmen für unser Land leisten, verdienen sie sich von Seiten der Institutionen Klarheit und Transparenz. Wir hoffen daher, dass in der Empfehlung des Landeshauptmannes geklärt wird, dass die produktive Tätigkeit bei Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften weitergeführt werden kann.

Von: mk

Bezirk: Bozen

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