Grundrecht auf den Gebrauch der deutschen Muttersprache

Zeller: Zweisprachige Kontingente bei Polizeikräften bis 2022 fixiert

Montag, 27. November 2017 | 11:04 Uhr

Bozen – In der Haushaltskommission des Senats wird derzeit das Haushaltsgesetz 2018 behandelt. Die Senatoren in der Autonomiegruppe Karl Zeller, Hans Berger und Francesco Palermo konnten bereits letzte Woche im Finanzdekret einen Antrag durchsetzen, dass ein Prozent der ausgeschriebenen Stellen der Polizeikräfte für zweisprachige Kontingente reserviert werden, wobei auf die nächsthöhere Zahl aufgerundet wird.

In der Haushaltskommission konnte heute ein Antrag ins Haushaltsgesetz eingefügt werden, der die Ausschreibung weiterer Stellen in den nächsten fünf Jahren vorsieht, wobei es wiederum gelungen ist, ein Prozent davon für zweisprachige Bewerber zu reservieren.

So werden im Jahr 2018 jeweils eine Stelle für die Staatspolizei, die Carabinieri und die Finanzpolizei für die zweisprachigen Kontingente vorbehalten. 2019 werden es dann eine Stelle für die Finanzpolizei und jeweils zwei Stellen für Carabinieri und Finanzpolizei sein.

Für 2020 bis 2022 wird das zweisprachige Kontingent auf sechs Stellen pro Jahr für die Staatspolizei, sieben Stellen bei den Carabinieri und vier Stellen bei der Finanzpolizei aufgestockt.

„Ich bin froh, dass nun bereits zum zweiten Mal das Prinzip verankert werden konnte, dass ein fixer Prozentsatz für zweisprachige Kontingente bei den Polizeikräften vorgesehen ist. In der Vergangenheit war dies ja dem Ermessen der Zentralverwaltung überlassen. Auf diese Weise werden die Polizeikräfte – einschließlich Finanzpolizei – in die Lage versetzt, das Grundrecht auf den Gebrauch der deutschen Muttersprache im Verkehr mit den Bürgern auch konkret umzusetzen“, so Senator Karl Zeller, Fraktionssprecher der SVP.

Von: mk

Bezirk: Bozen