Projekte der Bewusstseinsbildung einreichen

EZA: Land fördert Projekte des globalen Lernens

Mittwoch, 19. Oktober 2016 | 10:40 Uhr

Bozen – Bis 2. November können Projekte der Bewusstseinsbildung und des globalen Lernens im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit des Landes eingereicht werden.

Das Land Südtirol fördert im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auch Projekte der Bewusstseinsbildung und des globalen Lernens, um die Bevölkerung für Themen wie nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung zu sensibilisieren. In diesen Bereich fließen rund 15 Prozent der Landesmittel, die der Entwicklungszusammenarbeit vorbehalten sind.

Gemeinnützige Vereinigungen haben bis zum 2. November 2016 Zeit, um eine Unterstützung des Landes für ihre Initiativen zur Bewusstseinsbildung für das Jahr 2017 anzusuchen. Vorausgesetzt wird, dass die Projekte einen der folgenden Bereich betreffen: nachhaltige Entwicklung, fairer Handel, Solidarwirtschaft und Gemeinwohlökonomie, Frieden, friedliche Konfliktlösung, Reduzierung der Armut und der sozialen Benachteiligung, Globalisierung, Nord-Süd-Beziehungen, Menschenrechte, Entwicklungspartnerschaften, Minderheitenschutz,  interkultureller Dialog, Zusammenhänge zwischen Armut, Gewalt und Migration, Achtung von Vielfalt und Inklusion in Verbindung mit Thematiken der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und der Entwicklungspolitik im Süden und Norden der Welt, Medien, Kommunikation und Entwicklung, Information zu Vorgangsweisen und Strategien im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und Stärkung der Fähigkeiten, Entwicklungsprojekte zu konzipieren und umzusetzen.

Der Zuschuss kann bis zu 70 Prozent der anerkannten Kosten betragen. Alle Informationen zu den Förderkriterien finden sich auf der Website der Entwicklungszusammenarbeit des Landes unter der Adresse www.provinz.bz.it/ entwicklungszusammenarbeit ( Rubrik: “Gesetzgebung”), auf der auch Infos zu den bisher durchgeführten Projekten (Rubrik “Projekte in Südtirol”) und die Gesuchsformulare zu finden sind (Rubrik “Download Formulare”). Die Ansuchen können bis spätestens 2. November 2016 (der Termin vom 31. Oktober wurde angesichts des Feiertags am 1. November verlängert) im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten, Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1 in Bozen.

Von: luk

Bezirk: Bozen