Tote und Verletzte: Wann flacht der Hype endlich ab?

Horror-Clowns: So setzt du dich legal zur Wehr!

Samstag, 29. Oktober 2016 | 08:12 Uhr

Berlin – Der gefährliche Trend, sich als Horror-Clown zu verkleiden und auf offener Straße Menschen zu erschrecken, hat weltweit schon viele Verletzte und auch Tote gefordert – auch in Europa. Doch was tun, wenn plötzlich ein böser Clown vor einem steht?

Wer sich in der Öffentlichkeit verkleidet, begeht keine Straftat, erklärt der Strafrechtsexperte Jesko Baumhöfener im Gespräch mit Focus Online. Wenn ein Passant aber angegriffen wird, sieht die ganze Sache anders aus.

In einem solchen Bedrohungsszenario dürfe man sich wehren, erklärt der Jurist. Doch Vorsicht: Es ist nicht alles erlaubt.

Bei einem Angriff gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wer einen Clown verletzt, der bloß auf der Straße herumsteht, handelt gesetzwidrig. Aus diesem Grund sind auch Aufrufe zur Clown-Jagd im Internet eher kritisch zu sehen.

Die Polizei rät bei einer Clown-Begegnung grundsätzlich zu Deeskalation und damit zu einem defensiven Verhalten. Man sollte sich entfernen und die Behörden informieren. Selbstjustiz sei keine Wahl, gefährlich und meist illegal.

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In Deutschland will die Polizei zu Halloween Menschen in Clown-Kostüm besonders unter die Lupe nehmen, auch wenn sie harmlos erscheinen. Es bleibt zu hoffen, dass sich der ganze Hype um die Horror-Clowns danach etwas legt.

Von: luk