Von: sr
Bozen – Als neue Stadträtin für Personal, Schule und Freizeit der Gemeinde Bozen stattete Monica Franch Personallandesrätin Waltraud Deeg vor kurzem einen Antrittsbesuch ab. Begleitet wurde sie dabei vom Vize-Generalsekretär der Gemeinde Bozen Johann Neumair.
Die neue Stadträtin informierte sich dabei insbesondere über den Generationenpakt. “Für die Gemeinde Bozen ist dies ein wichtiger Aspekt, da das Durchschnittsalter der Mitarbeiter bei 49 Jahren liegt”, gab Franch gegenüber der Landesrätin zu bedenken. Deeg betonte, dass der Generationenpakt in der öffentlichen Verwaltung bereits in der seit Mai 2015 rechtskräftigen Personalordnung des Landes vorgesehen sei. “Wir kämpfen derzeit auf Staatsebene darum, dass dieser Passus umgesetzt werden kann”, so Deeg. “Ministerin Marianna Madia steht unserem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber”, informierte die Personallandesrätin die Vetreter der Stadtgemeinde über ihr Treffen mit der Ministerin am 11. Juli in Rom.
“Aus Sicht des gesamtstaatlichen Vorsorgeinstituts INPS/NISF müsse es dafür allerdings Abstriche bei den Pensionsansprüchen der älteren Bediensteten geben. “Eine Reduzierung der Pensionsansprüche kommt in unseren Augen nicht in Frage”, erklärte Deeg. Nun sei man gemeinsam mit der Personalabteilung des Landes dabei, dem NISF einen neuen Vorschlag für die Umsetzung des Generationenpakts zu unterbreiten. Landesrätin Deeg meinte im Gespräch mit Franch: “Angesichts des demografischen Wandels ist eine strategische ausgerichtete Personalentwicklung unerlässlich, da einerseits eine wachsende Anzahl von Mitarbeitern altersbedingt aus dem Erwerbsleben aussteigen wird; andererseits muss sich jedes Unternehmen rechtzeitig auf das Ausscheiden von erfahrenen Beschäftigten vorbereiten und sie dazu motivieren, ihr Wissen an jüngere Kollegen weiterzugeben. Diesen Herausforderungen muss sich jeder Betrieb – ob öffentlich oder privat – stellen.”
Laut dem Generationenpakt des Landes sollen Bedienstete in den drei Jahren vor ihrer Pensionierung ihre Arbeitszeit freiwillig reduzieren können verknüpft mit der Aufnahme von neuen Mitarbeitenden unter 35 Jahren. Für jene Mitarbeiter, die vor der Pensionierung in Teilzeit gehen, würde die öffentliche Hand die Pensionsbeiträge dann auf 100 Prozent integrieren.
Gesprochen wurde bei dem Treffen auch über den aktuellen Stand der Dinge in Sachen bereichsübergreifender Kollektivvertrag. Die Mittel für die geplante Gehaltaufstockung wurden im Nachtragshaushalt eingefügt. Derzeit wird der entsprechende Gesetzespassus auf dessen Verfassungsmäßigkeit hin überprüft. “Sobald Rom seine Zustimmung gibt, können wir die Verhandlungen abschließen und die Gelder rückwirkend mit 1. Juli 2016 ausbezahlen”, erklärte die Landesrätin.