Von: mk
Bozen – Gestern informierte die Handelskammer Bozen in einer Veranstaltung zum Thema „Made in Italy“, mit besonderem Augenmerk auf die „geschützte geografische Angabe (g.g.A.) für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse“. Zudem wurden die „Case del Made in Italy“ in der Region Trentino – Südtirol vorgestellt.
„Das ,Made in Italy‘ und die ,geschützte geografische Angabe‘ stellen für die Unternehmen aus Südtirol und dem Trentino ein nicht zu unterschätzendes Potential dar. Sie verbessern die Sichtbarkeit der Produkte auf den Märkten und schützen vor Fälschungen. Die Handelskammern von Bozen und Trient stehen den heimischen Betrieben für Information und Beratung zur Verfügung“, so die Präsidenten der Handelskammern von Bozen und Trient, Michl Ebner und Andrea De Zordo.
Marco Galateo, Landeshauptmannstellvertreter von Südtirol und Landesrat für Handwerk und Industrie, ergänzt: „,Made in Italy‘ steht weltweit für Qualität, Stil und Handwerkskunst – Werte, die in Südtirol eine ganz besondere Ausprägung finden. Als Brücke zwischen alpiner Tradition und italienischer Kreativität vereint Südtirol das Beste aus zwei Kulturen. Unsere Produkte verbinden präzises Können, nachhaltige Produktion und unverwechselbare Identität und tragen damit zur Strahlkraft des ,Made in Italy‘ bei.“
Um kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) in ihrer Entwicklung gezielt zu unterstützen, hat das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy kürzlich in jeder italienischen Region eine „Casa del Made in Italy“ eröffnet. Im Rahmen der Veranstaltung präsentierte Nicola Marco Fabozzi, Leiter der „Case del Made in Italy“ von Bozen und Trient die Tätigkeiten dieser neuen Anlaufstellen. Jene von Bozen befindet sich im historischen Postpalast am Pfarrplatz und wurde Ende Februar 2025 offiziell eröffnet.
Antonio Lirosi vom Italienischen Patent- und Markenamt in Rom ging in seinem Vortrag auf die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) für Handwerk und Industrie ein. Während geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel in der Europäischen Union schon seit Jahren einen besonderen Schutz genießen, wurde ein entsprechender Schutz für handwerkliche und industrielle Produkte erst kürzlich eingeführt.
Dank der EU-Verordnung 2023/2411 können besondere lokale Fertigkeiten, Traditionen und Qualitäten in Bezug auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse EU-weit geschützt werden. Wichtig ist dabei, dass die Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft des Erzeugnisses im Wesentlichen auf seinen geografischen Ursprung zurückzuführen ist. Ab dem 1. Dezember 2025 kann dieser Schutz beantragt werden.
Die Vorteile einer geschützten geografischen Angabe für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sind vielfältig: Hersteller dürfen das offizielle Symbol (g.g.A.) verwenden und haben dadurch Anreize, einzigartige Fertigkeiten zu bewahren. Des Weiteren sind die Erzeugnisse vor Fälschungen geschützt und Verbraucher erkennen beim Kauf der Erzeugnisse den Zusammenhang zwischen den Merkmalen und der geografischen Herkunft.
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