Von: luk
Bozen – Obschon das Jahr 2018 viel Gutes für VerbraucherInnen bringen soll, gab es eine Neuigkeit, der man im Moment wenig Positives abgewinnen kann. Die Rede ist von der „Pflicht“, loses Obst und Gemüse in kostenpflichtige, biologisch abbaubare Einwegtüten einzupacken. Sehr viele Verbraucher beklagen diese neue Gesetzesauflage, die den meisten wenig sinnvoll erschient, auch und vor allem aus Sicht des Umweltschutzes.
Die Hintergründe finden sich im sogenannten „Dekret für den Süden“ (Decreto del mezzogiorno), das die „Normen in Sachen Umwelt“ abgeändert hat, und dabei das Verkaufsverbot für einige Arten von Plastiktüten und die kostenpflichtige Weitergabe für andere Arten vorsieht. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) ist die Norm jedoch alles andere als klar formuliert. “Die gängige Interpretation geht derzeit dahin, dass eine Pflicht zur Verwendung der biologisch abbaubaren Tüten anstelle der Leichtplastiktüten besteht, und dass diese Tüten nicht kostenlos abgetreten werden dürfen, und auf Rechnung oder Kassenbeleg nach Stückzahl aufscheinen müssen.”
Um hier Klarheit zu schaffen, hat die VZS ans Umweltministerium geschrieben, und um eine authentische Interpretation des Inhalts der Norm sowie der tatsächlichen Anwendungsmodalitäten gebeten.
Im Schreiben wurde auch das Anliegen vorgebracht, die Verwendung von Mehrwegtüten oder anderen Behältern (wie z.B. Einkaufsnetze) anstelle der anscheinend verpflichtenden Einweg-Tüten zu erlauben; “diese Lösung schiene angemessener, auch von der Umwelteinwirkung her, aber sie wäre Medienberichten zufolge vom Ministerium bereits einmal abgelehnt worden.”
“Wir hoffen auf eine Klarstellung durch das Ministerium in angemessenen Zeiten, auch um so den vielen Anfragen der VerbraucherInnen zum Thema antworten zu können, wobei wir insbesondere die Annahme des Vorschlags zu Mehrweglösungen begrüßen würden. In der Zwischenzeit bleibt zu hoffen, dass die Geschäfte und Ketten die Angelegenheit etwas flexibel handhaben, in dem z. B. zumindest die angelasteten, aber de facto nicht verwendeten Tüten an der Kasse vom geschuldeten Betrag wieder in Abzug gebracht werden”, so die Verbraucherschützer.
Doch die langfristige Alternative sieht laut VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus anders aus: „Anstelle der wie auch immer „abbaubaren“ Plastiksäcke wäre die Verwendung von einfachen Papiertüten weitaus die umweltfreundlichste Lösung. Diese könnten im Supermarkt bis zur Kasse einfach oben offen gelassen werden, sodass deren Inhalt an der Kasse mit dem Etikett abgeglichen werden kann. Somit wäre das Problem aus der Welt geschafft. Die derzeitige Norm birgt das Risiko, dass umständehalber immer mehr Obst und Gemüse vorverpackt in die Geschäfte kommt, was die Müllberge noch weiter anwachsen ließe.“