Rekurs der Firma Pizzinini stattgegeben

Latzfons: SAD muss sich zurückhalten

Dienstag, 26. Juli 2016 | 12:00 Uhr

Bozen/Klausen – Laut einem unmissverständlichen Urteil des Verwaltungsgerichts in Bozen darf die SAD den öffentlichen Nahverkehrs auf der Linie 342 von Klausen nach Latzfons nicht stören und die Strecke nicht in Konkurrenz zur Pizzinini GmbH befahren.

Das Gericht verurteilte die SAD auch zum Kostenersatz zugunsten der Pizzinini GmbH von 3.000 Euro, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Wie kam es zu dem Streit vor Gericht? Im Oktober 2013 hatten die SAD und die Firma Pizzinini, die beide Konzessionäre des Landes für den öffentlichen Nahverkehr sind, eine Vereinbarung getroffen, wonach Pizzinini die Fahrten der SAD auf der Linie „Klausen – Schnauders – Feldthurns – Latzfons“ übernehmen sollte. Im Vorfeld des Winterfahrplans 2015/2016 ersuchte die SAD die Firma Pizzinini, ihr mitzuteilen, ob diese für sechs bestimmte Turnusse vom 13. Dezember bis 18. Juni zur Verfügung stehen würde. Pizzinini bestätigte dies per E-Mail. Nachdem Pizzinini aber die Liste der Busse, die sie benutzen wollte, mitgeteilt hatte, ersuchte die SAD beim Land um die Ermächtigung zur Benutzung von Linienbussen auf der Strecke von Klausen nach Schnauders.

Die Landesabteilung Mobilität segnete dies ab und teilte den Beschluss auch SAD und Pizzinini mit. Damit ergab sich ab 13. Dezember allerdings die kuriose Situation, dass auf bestimmten Kursfahrten der Linie „Klausen-Feldthurns-Schnauders“ Busse beider Unternehmen gleichzeitig unterwegs waren.

Die SAD brachte die vermeintliche „widerrechtliche Ausübung“ von Fahrten auf der Linie 342 seitens der Firma Pizzinini zur Anzeige.

Sowohl den Widerruf der Ermächtigung vonseiten des Landes als auch die Schreiben der SAD focht die Firma Pizzinini vor dem Verwaltungsgericht an und bekam jetzt Recht. Das Argument der SAD, sie habe Pizzinini im Dezember 2015 nur die nachmittäglichen Kursfahrten übertragen, und die Firma Pizzinini habe dies in ihrem E-Mail schließlich auch bestätigt, ließ das Gericht nicht gelten. Laut Urteil lasse nichts darauf schließen, dass die Anfrage der SAD zu den sechs Kursfahrten ein Antrag auf Abänderung der Vereinbarung aus dem Jahr 2013 sei. Somit sei die Firma Pizzinini berechtigt, alle Kursfahrten auf der Linie 342 durchzuführen.

Von: mk

Bezirk: Bozen, Eisacktal