Versicherung schützt Grundbesitzer

Unfall auf Wanderweg: Wer ist schuld?

Dienstag, 02. August 2016 | 09:12 Uhr

Bozen – Wer haftet, wenn es auf einem Wanderweg oder Steig zu einem Unfall kommt? Dieser Frage geht heute das Tagblatt Dolomiten nach. Der Anlass ist der schreckliche Unfall am 12. Juni in Weißenbach, bei dem eine 53-jährige Frau nach dem Einsturz einer Aussichtsplattform in den Tod gestürzt ist.

In diesem Fall laufen noch immer die Ermittlungen, denn noch immer ist unklar, wer die Plattform errichtet hat bzw. wer für deren Wartung zuständig war.

Generell gilt aber, dass bei einem Wander- oder Fahrradunfall zunächst der Grundbesitzer und dann der Wegehalter haftet – insbesondere eben auch für Installationen entlang des Weges.

Auch beim Fall in Weißenbach dürfte die Regelung, wonach der Grundbesitzer haftet, greifen.

Riskierten Grundbesitzer früher in einem solchen Schadensfall noch Haus und Hof, sind sie heute durch eine spezielle Versicherung geschützt.

Kein Geld gibt es aber für all jene, die sich aus eigenem Verschulden auf einem Weg oder Steig verletzen. Es gibt also auch eine gewisse Eigenverantwortung, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Von: luk

Bezirk: Bozen