Schutz von Kindern und Jugendlichen

Soziale Medien: Italien testet EU-App zur Altersverifikation

Mittwoch, 16. Juli 2025 | 07:04 Uhr

Von: idr

Brüssel/Rom – Die EU-Kommission hat einen Prototyp für eine App zur Altersverifikation auf sozialen Netzwerken vorgestellt. Die Maßnahme ist Teil einer Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA). Unter den Ländern, in denen die App aktuell pilotweise getestet wird, ist auch Italien. Das erklärte Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen, ohne ihre Privatsphäre zu gefährden. Vollständige Integrierung aller Maßnahmen ist für 2026 anberaumt.

Neben Italien beteiligen sich vier weitere EU-Staaten an dem Pilotprojekt: Frankreich, Spanien, Dänemark und Griechenland. Die App soll Nutzern ermöglichen, ihr Alter zu bestätigen, ohne weitere persönliche Daten wie Namen oder Geburtsdatum preisgeben zu müssen. Wer also Inhalte mit Altersbeschränkung aufruft, soll künftig digital nachweisen können, dass er bereits volljährig ist, ohne sonstige Informationen offenlegen zu müssen.

Maßnahmen des Digital Services Act

Die App soll Teil eines größeren Portfolios digitaler Identitätslösungen werden, das bis 2026 fertiggestellt sein soll. Besonders wichtig war der Kommission, dass die Nutzung der App anonym erfolgt. Aus Datenschutzgründen wird es keine Möglichkeit geben, Inhalte später bestimmten Personen zuzuordnen oder Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten zu ziehen. So sollen Plattformen laut Virkkunen die Ausreden genommen werden, die bislang den Schutz von Minderjährigen online vernachlässigen.

Weiterhin sollen auch süchtig machende App-Designs und Funktionen wie Streaks überarbeitet oder abgeschaltet werden, die Kinder und Jugendliche oft zur Dauerbenutzung animieren. Auch Funktionen wie Lesebestätigungen sollen für junge Nutzer deaktivierbar werden. Weiterhin soll gegen Cybermobbing vorgegangen werden, indem die Plattformen das Herunterladen und Screenshotten von Bildern und Videos unmöglich machen. Zu Gruppen sollen Minderjährige grundsätzlich nur noch aus eigenem Antrieb beitreten können.

Kampf gegen Kriminelle und Unternehmen

Ein weiterer Punkt auf der DSA-Liste sind unerwünschte Beiträge: Gibt ein Nutzer einmal an, dass ihm ein Beitrag nicht gefällt, weil er für ihn zum Beispiel zu verstörend ist, dürfen die Plattformen diese Inhalte in Zukunft nicht wieder vorschlagen. Zudem sollen Kinderkonten standardmäßig privat sein. So haben Kinder und Eltern eine zusätzliche Kontrolle, wer etwas sehen kann und wer wem folgt.

Der Kurs der EU-Kommission ist mit dem neuen Maßnahmenbündel des DSA klar: Der Schutz von Minderjährigen ist kein Nice-to-have mehr, sondern soll auch im Netz konsequent durchgesetzt werden. Vorerst wird das Projekt nur pilotweise getestet, doch sollte es erfolgreich sein, werden die Verifizierungs-App und weitere Maßnahmen schon bald in der EU in die Tat umgesetzt.

Kommentare

Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen