Von: mk
Rom – Die Arbeitskommission des Senates hat gestern ihr Gutachten zu den Korrekturdekreten zum “Jobs Act” beschlossen. “Darin ist es gelungen, einige für Südtirols Lehrlingswesen wichtige Verbesserungen festzuschreiben, im Besonderen was die Arbeitszeit von Lehrlingen betrifft sowie hinsichtlich der Verlängerung die Lehrzeit um ein Jahr, für Lehrlingsverträge, welche vor dem 25. Juli 2015 abgeschlossen worden sind”, erklärt der Südtiroler SVP-Senator Hans Berger, der als Mitglied der Arbeitskommission maßgeblich an der Erstellung des Gutachtens mitgewirkt hat und vor einiger Zeit auch gemeinsam mit Landesrat Achammer beim Arbeitsminister Poletti interveniert war.
“Im Gutachten des Arbeitsausschusses hat unsere Forderung Eingang gefunden, wonach die Regierung aufgefordert wird, die Arbeitszeit für 15-jährige Lehrlinge, die im Rahmen des Systems der dualen Ausbildung arbeiten, zu erhöhen, und zwar im Einklang mit der EU-Richtlinie über den Jugendarbeitsschutz (94/33/EG). Die derzeit in Italien vorgesehene Arbeitszeit von 7 Stunden pro Tag und 35 Stunden pro Woche, soll – so steht es nun im Gutachten der Kommission – auf 8 Stunden pro Tag und auf 40 Stunden pro Woche gebracht werden, so wie es eben die europäische Regelung vorsieht”, so Berger. “Ebenfalls im Gutachten aufgenommen wurde unsere Forderung, wonach auch Lehrlingsvertr äge, welche vor dem 25. Juli 2015 abgeschlossen wurden, also vor dem Inkrafttreten des Legislativdekretes zur Lehre (81/2015), um ein Jahr verlängert werden können. Dadurch geben wir auch diesen Lehrlingen die Möglichkeit die Berufsschule abzuschließen oder die Abschlussprüfung zu absolvieren”, erläutert der SVP-Senator.
“Was die Anwendung der Voucher betrifft, ist positiv hervorzuheben, dass die Arbeitskommission den Nutzen dieser Beschäftigungsform zur Ermöglichung der flexiblen Abberufung von verfügbaren Mitarbeitern bei Bedarf, und die damit zusammenhängende Möglichkeit der legalen Anstellung von gelegentlichen Kurzzeitmitarbeitern, besonders in den Bereichen Landwirtschaft und Gastgewerbe, erneut bekräftigt hat”. “Dennoch bleibt die Skepsis gegenüber den Lohngutscheinen bei vielen Parlamentariern sehr groß und nicht wenige fordern ihre Abschaffung. In meiner Intervention im Arbeitsausschuss habe ich betont, dass die Anwendung der Voucher keineswegs zu einer Reduzierung der befristeten und sicheren Arbeitsstellen geführt hat, denn laut aktueller Daten steigt der Anteil dieser Vertragsformen an, sei es mit befristeten sei es mit unbefristeten Arbeitsverträgen.” “Leider tendiert man in Italien immer dazu, funktionierende Systeme durch Verkomplizierung unanwendbar zu machen”, erklärt Berger weiter.
“Es wurde auch eine erleichterte Form der Bestimmung zur telematischen Kündigung der Arbeitnehmer empfohlen. Eine Bestimmung, welche die erste Anwendungsphase hinter sich hat und am Ende der Saison zu langen Warteschlangen vor den Arbeitsämtern geführt hat. Im Gutachten wird die Regierung außerdem aufgefordert, den Zeitraum für die Einreichung der Anträge für die Lohnausgleichskasse auf den 30. Tag des Folgemonats zu verschieben. Derzeit muss der Antrag innerhalb von 15 Tagen ab Eintreten des Ereignisses, d.h. ab Aussetzung der Arbeitstätigkeit eingereicht werden. Die von der Kommission geforderte Änderung würde eine wesentliche Vereinfachung für Unternehmen und Arbeitsrechtsberater mit sich bringen”, so Berger.
“Die parlamentarische Behandlung der Korrekturdekrete ist nun abgeschlossen. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierung sich die Forderungen der Arbeitskommission zu eigen macht und die entsprechenden Änderungen am “Jobs Act” vornimmt”, betont Berger abschließend.