Regelung für das Altstadtfest

Bozen: Auch im Supermarkt ist Hochprozentiger verboten

Mittwoch, 06. September 2017 | 12:19 Uhr

Bozen – Beim Altstadtfest in Bozen an diesem Wochenende darf kein Superalkohol mit mehr als 21 Grad verabreicht werden. Wie üblich gilt die Regelung für Bars, Restaurants und für die einzelnen Stände. Dass die Regelung auch auf Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte ausgedehnt wurde, ist heuer neu.

Den Beschluss hat die Gemeinde gefasst, nachdem das Landeskomitee für öffentliche Sicherheit im August entsprechende Weisungen erlassen hat.

Weil aufgrund eines Staatsgesetzes aus dem Jahr 2017 die Befugnisse der Bürgermeister ausgedehnt wurden, kann die Gemeinde eine solche Entscheidung treffen.

In der Vergangenheit haben sich in Bozen bereits mehrere Arbeitsgruppen und Vereine für einen maßvollen Umgang mit Alkohol stark gemacht.

Auch Mixgetränke mit Superalkohol sind untersagt. Das Verbot tritt am 8. September ab 18.00 Uhr in Kraft. Betreiber riskieren im Fall einer Übertretung Geldbußen in der Höhe von 50 bis 500 Euro.

Auch das Mitbringen von Superalkohol ist im Umkreis des Fests nicht gestattet.

Altstadtfest: Vorgezogene Restmüll- und Kartonabfuhr

Anlässlich der Veranstaltung „Altstadtfest“ werden am Freitag, 8. September 2017 die Restmüll- und die Kartonabfuhr in der Bozner Altstadt bereits ab 16.30 Uhr durchgeführt.

Die betroffenen Straßen sind: Laubengasse, Waltherplatz, Rathausplatz, Gumergasse, Mustergasse, Musterplatz, Weintraubengasse, Gerbergasse, Laurinstraße,  Raingasse, Domplatz, Kornplatz, Goethe-Straße, Museumstraße und Silbergasse.

Die betroffenen Kunden werden mittels Flyerverteilung auf die Vorverlegung des Dienstes aufmerksam gemacht. Sie sind gebeten, ihre Abfallbehälter bzw. Kartone rechtzeitig bereitzustellen.

Von: mk

Bezirk: Bozen