Von: mk
Bozen – Rund 35 Obdachlose wissen in Bozen nicht, wo sie in der Nacht bei Schnee und Kälte Unterschlupf finden. Diese Zahlen liefert Antenne Migranti, wie das Tagblatt Dolomiten berichtet. Ein junger Mann aus Pakistan wollte sogar zurück ins Bozner Gefängnis.
Laut Antenne Migranti habe sich die Situation im Vergleich zum vergangenen Winter nur leicht verbessert.
Eine Nacht lang saß der junge Pakistaner wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt hinter Gittern und wurde am Tag darauf dem Richter vorgeführt. Der setzte ihn wegen des geringen Strafmaßes auf freien Fuß – obwohl der Mann alles daran setzte, um in die Zelle zurückkehren zu dürfen.
94 Schlafplätze stehen in Containern in der Schlachthofstraße und 25 in der Stadthalle zur Verfügung. Ab 16. Jänner sollen am Bozner Boden noch zwei zusätzliche Container mit 20 Schlafplätzen dazukommen.
Mehr lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!
Asylbewerber: Lagebewertung ist Zuständigkeit des Staates
Für Einschätzung und Überprüfung von Asylsituationen sind ausschließlich Regierungskommissariat und Quästur zuständig. Darauf weist das Sozialressort hin.
Das Landessozialressort weist Medienberichte von heute als “nicht den Tatsachen entsprechend” zurück, wonach in den von der Stadtgemeinde Bozen geführten Kälte-Notunterkünften eine größere Anzahl von Personen mit überprüftem Anrecht auf die Aufnahme in Einrichtungen für Asylbewerber untergebracht sei. Diese Personen wiederum würden Plätze belegen die ansonsten für andere Personen zur Verfügung stehen würden.
Das Sozialressort erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Überprüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme in Einrichtungen für Asylbewerber ausschließlich vom Regierungskommissariat und von der Quästur durchgeführt wird. Diese teilen dem Land die Namen der Personen mit Anrecht auf Aufnahme mit. “Alle Namen, die Regierungskommissariat und Quästur in den vergangenen Monaten überprüft und mitgeteilt haben, wurden unmittelbar für die Aufnahme weitergeleitet”, informiert das Sozialressort des Landes. Aufnahmen seien auch in den letzten Wochen erfolgt.
Da nur Regierungskommissariat und Quästur über die notwendigen Informationen für die Überprüfung des Anrechts auf Aufnahme verfügten, erscheine es fragwürdig, dass dritte Personen Einschätzungen und Zahlen bezüglich “Personen mit Anrecht” weitergeben können, beanstandet das Sozialressort.
Es könne durchaus sein, so eine Hypothese, dass Personen einen Asylantrag gestellt haben und das entsprechende Verfahren läuft, sie aber aus verschiedenen Gründen – beispielsweise, weil sie in einer Einrichtung waren und diese verlassen haben, weil sie aus Disziplinargründen ausgeschlossen wurden, weil sie strafrechtlich auffällig geworden sind – nicht in Einrichtungen für Asylbewerber aufgenommen werden können.
Die Einschätzung und Überprüfung der Situationen sollte somit ausschließlich den zuständigen Stellen, d.h. dem Regierungskommissariat und der Quästur, überlassen werden, fordert die Landesbehörde.