Von: mk
Bozen – Anfang Dezember hat die Landesregierung eine Förderung von 8.000 Euro für Landapotheken beschlossen. Doch wie sich nun herausstellt, erfüllen die wenigsten Kleinapotheken die nötigen Kriterien, um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Lediglich die Apotheken in Burgstall, Tisens und Schluderns erfüllen die Auflagen.
Eine Neuerung gibt es trotzdem: Apotheken mit bis zu einem Umsatz von 450.000 Euro im Jahr müssen dem Sanitätsbetrieb nur einen geringen Rabatt gewähren. Das bringe den Apotheken mehr als eine Direktförderung, ist Gesundheitslandesrätin Martha Stocker überzeugt.