Pöder macht mobil

Gesetzentwurf gegen staatliches Impfgesetz

Dienstag, 01. August 2017 | 16:56 Uhr

Bozen – Der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder hat im Landtag einen Landesgesetzentwurf eingebracht, mit dem Südtirol im Rahmen seiner autonomen Zuständigkeiten die im neuen staatlichen Impfgesetz enthaltenen Zwangsmaßnahmen wie Geldstrafen und Kindergartenzulassungsverbot durch Informationspflicht ersetzen soll. “Das geltende Landesgesetz zur Anwendung der Impfpflicht aus dem Jahr 1994 (das einige Male angepasst wurde) wird geändert.”

Vier Organisationen, die sich für die Impffreiheit einsetzen, stellen im Zuge der Pressekonferenz ihre eigenen Positionen und Vorstellungen vor: Ökokinderrechte Südtirol, Aegis Südtirol, vaccinare informati, primum-non-nocere. Das Prinzip soll dabei heißen: „Information statt Zwang.“

“Impfen ist ein Eingriff am gesunden Körper der Kinder, deshalb sollen die Eltern durch ausgewogene und umfassende Information in die Lage versetzt werden, das Risiko der Krankheit und der Impfung selbst abwägen zu können und zusammen mit ihrem Vertrauensarzt frei nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden.

Die Impfpflicht wird aufrechterhalten, jedoch in Form der Teilnahme von Eltern oder Erziehungsberechtigten an einem Pflicht-Informationsgespräch mit dem Sanitätsbetrieb über die erforderlichen Impfungen ihrer Kinder”, erklärt Pöder.

“Die Geldstrafen werden ausgesetzt und ebenso soll nur die Teilnahme der Eltern an diesem Pflicht-Informationsgespräch über das Impfen Voraussetzung beispielsweise für die Einschreibung der Kinder in Kindergärten oder Kinderbetreuungsdienste sein.

Die Vorlage der Impfdokumentation oder Impfnachweise soll in Südtirol weder in Kindergärten, noch Kinderbetreuungsdiensten – öffentlicher und privater Natur, Voraussetzung für die Zulassung zu diesen Strukturen sein, ähnlich wie dies im staatlichen Gesetz bereits für die Schulen vorgesehen ist. Also kein Kiga- oder Kita-Verbot bei Nicht-Vorlage der Impfdokumentation, damit soll Südtirol seine primären autonomen Zuständigkeiten im Kindergartenbereich ausüben und hinsichtlich der Geldstrafen die Bestimmung im staatlichen Impfgesetz anwenden, dass die Regionen bzw. autonomen Provinzen die Anwendung regeln. Können wir ein solches Landesgesetz genehmigen? Wir haben die autonomen Zuständigkeiten zum Beispiel im Kindergarten- und Kinderbetreuungsbereich und haben mit unseren autonomen Zuständigkeiten bereits ganz andere Landesgesetze im Kontrast zu staatlichen Gesetzen genehmigt”, so Pöder.

“Das neue Impfdekret hätte in Südtirol laut Landesregierung innerhalb 2017 und 2018 80.000 Impfsitzungen zur Folge. Am 7. Juni 2017 hat der Südtiroler Landtag nur wenige Stunden nach dem Inkrafttretens des Impf-Zwang-Dekrets der italienischen Regierung einstimmig einen von L. Abg. Andreas Pöder eingebrachten und Elena Artioli mitunterzeichneten Begehrensantrag für die Streichung aller Zwangsmaßnahmen, also auch des Kiga- und Kita-Verbots genehmigt.

Am 20. Juli 2017, nur wenige Stunden nach der Genehmigung des Dekrets durch den Senat in abgeschwächter Form aber immer noch unter Beibehaltung von Zwangsmaßnahmen wie Geldstrafen und Kiga- und Kita-Verbot, hat der Regionalrat ebenfalls einen von Pöder eingebrachten und von E. Artioli sowie weiteren 12 Abgeorndeten aus Südtirol und dem Trentino mitunterzeichneten Begehrensantrag für die Streichung der Zwangsmaßnahmen genehmigt.

Am 28. Juli 2017, nur wenig Stunden nach der endgütligen Genehmigung des Dekrets durch die Abgeordnetenkammer haben in Bozen 3.500 Teilnehmer an einem Lichterumzug „Impffreiheit“ gerufen”, so Pöder.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen