Neuregelungen

Hochschulförderung: Südtiroler Hochschülerschaft beanstandet Kürzungen

Donnerstag, 10. August 2017 | 16:21 Uhr

Bozen – Ein Dauerbrenner im bildungspolitischen Einsatz der sh.asus ist das Förderwesen des Landes. Seit Jahren fordert die sh.asus die Landesregierung dazu auf, das Budget für die Hochschulförderung zu erhöhen. Zudem sollten die Berechnungsobergrenzen für den Anspruch auf ein Stipendium der Inflation angepasst werden.

Entgegen diesen Forderungen wurde die Berechnungsobergrenze für die diesjährigen Gesuche erneut mit 32.000 Euro festgelegt und die Fördermittel für die Hochschulförderung um ganze 1,2 Millionen gekürzt. Konkret bedeutet dies ein Minus von 208 Studienbeihilfen zu je 5.800 Euro im Studienjahr 2017/18.

„Bereits im Vorjahr waren die zur Verfügung gestellten Finanzmittel äußerst knapp bemessen“, so die sh.asus. Angesichts stetig steigender Studierendenzahlen befürchtet die sh.asus nun, dass in der bevorstehenden Förderperiode das Geld nicht ausreichen wird, um allen Berechtigten ein Stipendium zukommen zu lassen, und stattdessen unter den zahlreichen Antragstellern – gemäß Wettbewerbsausschreibung – eine Rangordnung erstellt werden muss. Die sh.asus ruft deshalb die Landesregierung dringend dazu auf, den Fördertopf durch zusätzliche Mittel aufzustocken, um für alle Anspruchsberechtigten eine finanzielle Unterstützung sicherzustellen.

Ein beträchtliches Problem bei der diesjährigen Wettbewerbsausschreibung sieht die sh.asus in der Änderung bzw. Neuinterpretation jenes Artikels, welcher die Feststellung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit anhand der Bezugspersonen der Studierenden regelt. Ab heuer gilt nämlich, dass im Falle eines gemeinsamen Sorgerechts immer das Einkommen und das Vermögen beider Elternteile anzugeben sind. Diese Regelung gilt unabhängig vom Beziehungsstatus der Eltern – also auch dann, wenn die Eltern nicht verheiratet, getrennt oder geschieden sind. Bei wiederverheirateten Paaren oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften ist als zweite Berechnungsgrundlage das Einkommen und Vermögen des neuen Partners (bzw. der neuen Partnerin) jenes Elternteils anzugeben, bei dem der oder die Studierende wohnt.

„Die angeführten Änderungen des Reglements haben unter Umständen zur Folge, dass eine große Gruppe der bisherigen Stipendiaten im heurigen Studienjahr eine deutlich niedrigere oder schlimmstenfalls gar keine Beihilfe mehr erhalten wird“, so die sh.asus. Die Südtiroler Hochschülerschaft befürchtet somit eine grobe Benachteiligung von Studierenden, welche zwar auf dem Papier von zwei Bezugspersonen umsorgt werden, de facto aber nur auf eine helfende Hand zählen können.

Von: mk

Bezirk: Bozen