Pöder droht mit Eingabe

Impfkampagne des Sanitätsbetriebs laut BürgerUnion „illegal“

Sonntag, 07. Januar 2018 | 15:46 Uhr

Bozen – “Die 150.000 Euro teure Impfkampagne der Südtiroler Landesregierung und des Südtiroler Sanitätsbetriebes ist wahrscheinlich illegal, weil Warnhinweise vor den Nebenwirkungen von  Impfstoffen fehlen und die Testimonial-Regelung für Werbung durch bekannte Persönlichkeiten verletzt wird”, meint der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder.

Zudem werde laut BürgerUnion der einstimmige Beschluss des Südtiroler Landtages vom 7. Juni letzten Jahres verletzt, in dem eine umfassende und ausgewogene Aufklärung über das Impfen verlangt wird, also auch die kritische Betrachtung mit einfließen müsse.

Impfstoffe seien Medikamente, die nicht in Automedikation verabreicht werden können. Nachdem in Südtirol nur eine bestimmte Art von Impfstoffen von spezifischen Pharmaunternehmen eingesetzt werde, sei die Impf-Werbekampagne des Sanitätsbetriebes auch ohne Nennung der Impfstoffe eine Kampagne, die für spezifische Impfstoffe und Pharmaunternehmen werbe, argumentiert Pöder.

Er fordert die Landesregierung zum sofortigen Stopp der Impfkampagne des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf, bis die rechtlichen Fragen geklärt seien.

„Zudem sollten die Verantwortlichen für die Impfwerbekampagne, allen voran Generaldirektor Schael und Landesrätin Martha Stocker die bisher entstandenen Kosten für die illegale Impfwerbekampagne aus eigener Tasche bezahlen“, meint Pöder.

So seien laut EU-Direktiven und italienischer Gesetzgebung Medikamentenkampagnen  und Medikamentenwerbungen, unter die auch die Impfkampagnen fallen, grundsätzlich einer strengen Regelung und strengen Auflagen unterworfen. „Es müssen Warnhinweise auf Nebenwirkungen eingebaut werden, und ohne klare Genehmigungen dürfen auch Impfkampagnen nicht so ohne weiteres durchgeführt werden“, erklärt Pöder.

Wenn überhaupt eine Impfwerbekampagne durchgeführt wird, müsse auch der Warnhinweis in die Werbung eingebaut werden, dass Impfungen Schäden hervorrufen können. „Laut Direktiven des Sanitätsministeriums und auch laut Gerichtsurteilen dürfen zudem Angestellte des Sanitätswesens wie Ärzte überhaupt keine Werbemaßnahmen für Medikamente oder Medikamentenkampagnen durchführen. Damit ist auch die Werbekampagne durch den in der Impfkampagne mit auftretenden Primar am Brixner Krankenhaus nicht gesetzeskonform. Und das Einbauen von irgendwelchen Laien, die fachlich keine Eignung haben, sich über die Auswirkung von Impfungen oder Nicht-Impfungen öffentlich in einer Werbekampagne zu äußern, ist ebenso rechtlich zweifelhaft“, erklärt Pöder.

“Wie kann zum Beispiel die ältere Dame deren Großvater verstorben ohne jegliche fachliche Eignung in einer öffentlich finanzierten Werbekampagne behaupten, an welcher Krankheit ihr Großvater verstorben ist und dass ihr Großvater mit einer Impfung die Krankheit nicht bekommen hätte?”, fragt der Abgeordnete.

Pöder wird gegen die Impfwerbekampagne des Landes eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft gegen Landesregierung und Führung des Sanitätsbetriebes einreichen.

Von: mk

Bezirk: Bozen