„Informationspakete“ für Eltern und Fachkräfte

Informationskampagne zu Pflichtimpfungen startet

Donnerstag, 31. August 2017 | 17:16 Uhr

Bozen – Der Sanitätsbetrieb organisiert ab Mitte September und in allen Gesundheitsbezirken eine Reihe von Informationsveranstaltungen rund um das Thema der Pflichtimpfungen. Für das Hauptreferat konnten renommierte externe Fachleute gewonnen werden. Die Expertinnen und Experten des Sanitätsbetriebes informieren dabei auch über Ablauf und andere Details zu den Pflichtimpfungen.

Die Informationsveranstaltungen finden in Zusammenarbeit mit der Südtiroler Ärztekammer statt. Als GastreferentInnen wurden Walter Ricciardi und Sabine Reiter eingeladen. Walter Ricciardi ist Präsident der nationalen Institution für Gesundheit ISS – Istituto Superiore di Sanità in Rom und Mitglied der WHO-Beratungskommission für Gesundheitsforschung. Sabine Reiter ist die Fachfrau des Bundesgesundheitsministeriums in Deutschland, wenn es um das Impfthema geht. Die beiden Gastreferate werden von weiteren Fachleuten flankiert, u.a. von den Diensten für Hygiene und der Südtiroler Ärztekammer. Bis ins Frühjahr des nächsten Jahres werden noch weitere Informationsveranstaltungen kleineren Formats in den Gesundheitssprengeln stattfinden. Die Daten werden noch bekannt gegeben.

Die Termine der sechs Informationsveranstaltungen ab Mitte September in allen Bezirken:

• Dienstag, 12.09.2017, Bruneck
Michael-Pacher-Haus um 17.00 Uhr
in deutscher Sprache mit Dr.in Sabine Reiter

• Dienstag, 12.09.2017, Brixen
Cusanus-Akademie um 20.00 Uhr
in deutscher Sprache mit Dr.in Sabine Reiter

• Donnerstag, 14.09.2017, Meran
Bürgersaal, um 17.00 Uhr
in deutscher Sprache mit Dr.in Sabine Reiter

• Donnerstag, 14.09.2017, Bozen
Eurac, um 17.00 Uhr
in italienischer Sprache mit Dr. Walter Ricciardi

• Freitag, 15.09.2017, Meran
Bürgersaal, um 14.00 Uhr
in italienischer Sprache mit Dr. Walter Ricciardi

• Freitag, 15.09.2017, Bozen
Eurac, um 17.00 Uhr
in deutscher Sprache mit Dr.in Sabine Reiter

Zudem werden die vom Ministerium für Gesundheit bereitgestellten „Informationspakete“ für Eltern und Fachkräfte für Südtirol aktuell angepasst und übersetzt.

Für das Gesundheitspersonal findet außerdem Mitte September eine Fortbildung statt, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb gemeinsam mit dem Sanitätsbetrieb APSS Trient organisiert.

In der Zwischenzeit sind die Briefe an die Eltern gestartet, die den Impfstatus des Kindes mitteilen. Dieses Informationsschreiben bestätigt

• dass das Kind alle Pflichtimpfungen bereits hat oder
• dass das Kind im Laufe des Schuljahres für die ausständigen Impfungen vorgemerkt ist (der Vormerktermin wird dann im Laufe der nächsten Monate mitgeteilt).

Das Schreiben gilt als Dokumentation und berechtigt zum Besuch von Kleinkindbetreuung und Schule, auch wenn nicht alle vorgesehenen Pflichtimpfungen gemacht worden sind. Die Einrichtungen der Kleinkindbetreuung sammeln die Dokumentation bis 10. September und die Schule bis 31. Oktober ein. Ab diesen Terminen müssen sie dem Sanitätsbetrieb innerhalb von zehn Tagen melden, für welche Kinder keine Dokumentation abgegeben worden ist, unabhängig vom jeweiligen Impfstatus.

Da die Übergangsbestimmungen gelten, kann das Schuljahr 2017/18 für alle Kinder ohne Einschränkungen beginnen. Die Impfungen müssen dann bis Ende des Schuljahres nachgeholt werden, um Verwaltungsstrafen zu vermeiden. Bis dahin gibt es aber zwei weitere Erinnerungsschreiben des Sanitätsbetriebes an die Eltern.

Oberstes Ziel des Sanitätsbetriebes war es, mit diesen Informationsschreiben allen Kindern den Zugang zu Schule und Kleinkindeinrichtung zu ermöglichen. Sollten die im Informationsbrief aufgelisteten, fehlenden Pflichtimpfungen nicht mit dem Wissensstand der Eltern übereinstimmen, kann dies im Laufe der Impfsitzung – zu der die Einladung noch folgt – geklärt werden.

“Von vereinzelten Impfgegnern und Politikern werden aktuell viele Eltern verunsichert. Dazu besteht kein Anlass, denn der Sanitätsbetrieb sendet, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen in diesem Bereich und unter Berücksichtigung der Mitteilung der Datenschutzbehörde, die Schreiben bzgl. Impfstatus der Minderjährigen nur und ausschließlich an die Familien. Das Gesetz sieht vor, dass die Schulen und Einrichtungen der Kleinkindbetreuung über den Impfstatus der Kinder informiert ist, genauso wie es auch im Interesse der Eltern ist, dass sie Allergien oder etwaige Beeinträchtigungen der Einrichtung mitteilen”, heißt es vom Sanitätsbetrieb.

Von: mk

Bezirk: Bozen