Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute, 22. August, den Gesetzentwurf mit den Bestimmungen zur Erfüllung jener Verpflichtungen, die sich für das Land aus dem EU-Recht ergeben, gutgeheißen. Das neue Europagesetz wird es künftig dem Land ermöglichen, die europäischen Richtlinien durch ein Landesgesetz umzusetzen und die eigene Rechtsordnung an die Neuerungen anzupassen, die sich aus den EU-Bestimmungen ergeben.
Aufgrund verschiedener Neuerungen im EU-Recht hat sich die Notwendigkeit herausgestellt, einige bestehende Landesgesetze abzuändern, darunter etwa die Bestimmungen zu den Fördermaßnahmen zum Bau und zur Modernisierung von Seilbahnanlagen: Wie Landeshauptmannstellvertreter Christian Tommasini im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung erklärte, eröffnet das geplante Gesetz zur Umsetzung der EU-Bestimmungen beispielsweise die Möglichkeit zur Finanzierung kleinerer Aufstiegsanlagen, auch wenn sich diese in einer Konkurrenzsituation befinden, d.h., auch wenn es im selben Gebiet bereits andere Anlagen gibt. Bisher war eine Finanzierung nur dann möglich, wenn es sich um eine Einzelanlage handelte. Die Landesregierung hat daher für kleinere Anlagen die Möglichkeit einer Finanzierung im Ausmaß von bis zu 45 Prozent der getätigten Investitionen vorgesehen.
Allgemein ermöglicht das neue Gesetz der Landesregierung, Detailregelungen zur Umsetzung der EU-Bestimmungen auf der Grundlage eines einzelnen Gesetzes zu erlassen, ohne wie bisher auf verschiedene Bestimmungen Bezug nehmen zu müssen. Gegenwärtig erfolgt die Anpassung der Rechtsordnung des Landes an das EU-Recht noch auf der Grundlage von Bestimmungen, die in Landesgesetzen enthalten sind, welche spezifische Bereiche regeln – beispielsweise in sogenannten „Omnibusgesetzen“ oder in Finanzgesetzen. Das Europagesetz stellt somit einen organischen rechtlichen Rahmen dar, der für alle Bestimmungen des Landes im Bereich der EU gilt. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Landtag vorgelegt.