Außeretatmäßige Verbindlichkeiten genehmigt 

Landtag: Entwurf zu Prozesskosten des Landes genehmigt

Donnerstag, 01. Dezember 2016 | 13:33 Uhr

Bozen – Der Landesgesetzentwurf Nr. 110/16: „Außeretatmäßige Verbindlichkeit“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Kompatscher) wurde heute im Landtag behandelt. Dabei handle es sich um Prozesskosten des Landes, die auf diesem Wege genehmigt werden müssen, erklärte LH Arno Kompatscher.

Andreas Pöder (BürgerUnion) wies auf den Rekurs eines Bauern gegen eine Enteignungssumme für die Flughafenerweiterung hin und fragte, ob es öfters Rekurse gegen die BLS gebe.

Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) wollte Details zu den Rekursen zur Facharztausbildung wissen. Es seien keine weiteren Fälle beim Flughafen bekannt, antwortete LH Arno Kompatscher, ähnliche Situationen gebe es aber z.B. bei Hochspannungsleitungen. Bei den Fachärzten gehe es darum, ob auch die Zinsen zurückgezahlt werden müssen.

Die d Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte genehmigt.
Der Gesetzentwurf wurde mit 19 Ja, 6 Nein und 10 Enthaltungen genehmigt.

Die Arbeiten werden am Nachmittag mit der Behandlung des Gesetzentwurfs 104/16 zur Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden wieder aufgenommen.

 

Von: mk

Bezirk: Bozen