Von: ka
Bozen/Rom – Durchführungsbestimmungen zu Raumordnung und Zweisprachigkeit der Notare hat der Ministerrat in Anwesenheit von LH Kompatscher am Freitag gutgeheißen.
Unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Paolo Gentiloni hat der Ministerrat heute am späten Nachmittag in Rom zwei Durchführungsbestimmungen zugestimmt, die das Autonomiestatut abändern. “Seit Beginn dieser Amtszeit”, berichtet Landeshauptmann Arno Kompatscher, “sind 18 Durchführungsbestimmungen von der römischen Regierung angenommen worden – dies bringt neben der gelungenen Zusammenarbeit auch zum Ausdruck, dass das Abkommen zur Absicherung der Autonomie von vor zwei Jahren eingehalten wird. Ich bin überzeugt, dass dieser Weg des Ausbaus unserer Kompetenzen der richtige ist.”
Die primäre Zuständigkeit wird demnach in Zukunft den beiden Provinzen Trient und Bozen bei den Richtlinien im Bereich der Raumordnung zugestanden. Entscheidungen können demnach auf lokaler Ebene autonom getroffen werden, sowohl was die Abstände zwischen den Gebäuden und deren Höhe als auch dir Baudichte und das Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden, Wohn- und Gewerbezonen, Grünflächen und Parkplätzen betrifft. “Diese Handhabung bei der Aufteilung und Verwaltung der Flächen”, unterstreicht Landeshauptmann Kompatscher, “ist von grundlegender Bedeutung für eine langfristige und nachhaltige Planung in einem sensiblen Gebiet wie unserem Berggebiet.”
Grünes Licht wurde heute auch für die autonome Regelung der Zweisprachigkeit in Südtirols Notariatswesen gegeben: In den vergangenen Jahren hatte der Staat eine Reihe von Normen genehmigt, die den Notaren erlaubten, eine zweite Niederlassung innerhalb des Bereichs des Oberlandesgerichts einzurichten, das in diesem Fall neben Südtirol auch das Trentino umfasst. “Damit”, weist Landeshauptmann Kompatscher hin, “wäre die Einhaltung der Zweisprachigkeit in den Notariatsakten gefährdet gewesen, eines der Prinzipien, das den Gebrauch der Muttersprache in der öffentlichen Verwaltung und bei Gericht garantiert. Mit dieser heute genehmigten Durchführungsbestimmung wird der Gebrauch der deutschen Sprache in diesem Bereich sichergestellt.”