Von: mk
Bozen – Der Nachtragshaushalt des Landes 2017 samt Finanzgesetz sowie die allgemeine Rechnungslegung für das Jahr 2016 wurden heute im Amtsblatt veröffentlicht.
Als Landesgesetze Nr. 10 und Nr. 11 werden die Allgemeine und die Allgemeine konsolidierte Rechnungslegung des Landes für das Haushaltsjahr 2016 nach Genehmigung durch den Landtag und die Ausfertigung durch den Landeshauptmann heute, Mittwoch, 9. August, in Sondernummern zum Amtsblatt der Region Nr. 32 veröffentlicht.
Auch der Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2017 und für den Dreijahreszeitraum von 2017 bis 2019 wird als Landesgesetz Nr. 13 in einer Sondernummer zum morgigen Amtsblatt zu finden sein. Der Nachtragshaushalt 2017 umfasst 195 Millionen Euro. Beim Großteil der Mittel handelt es sich um Überschüsse aus dem Vorjahr; es sind dies genau 129 Millionen Euro.
Dasselbe gilt für das Finanzgesetz, das Landesgesetz Nr. 12, das die Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2016 und für den Dreijahreszeitraum 2016-2018 enthält. Das Gesetz beinhaltet eine Reihe dringender gesetzgeberische Maßnahmen, darunter die Maßnahmen zur wohnortnahen Gesundheitsversorgung, sprich die Umsetzung des neuen Zusatzvertrags für die Hausärzte, die Neuregelung der (Mineral-)Wassergebühren, die Sanierung geschlossener Abfalldeponien, die Neuordnung der Schulämter, die Gleichstellung der Berufsschuldirektoren mit den anderen Schuldirektoren, die Schaffung neuer Stellen für Integrationsmitarbeiter an den Schulen sowie die frühzeitige Schuldentilgung der Therme Meran.
Die vier Gesetze treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung, also übermorgen, Donnerstag, 10. August, in Kraft.